Arbeitsbeginn vor 06.30 Uhr
#1

Hallo, wir wünschen uns in einer Landesbehörde während der hochsommerlichen Zeiten eine Ausnahme von der FLAZ Regelung zum Arbeitszeitbeginn erst ab 06.30 Uhr. Also früher das Büro betreten, wenn die Hitze noch erträglich ist. 
Laut Personalrat und Dienststellenleitung ist dies nur für Tarifbeschäftigte, nicht aber für Beamte möglich. Dem würde die Vorschrift nach § 14 Abs, 2 AZVO entgegenstehen. 
Ich könnte mir vorstellen, dass es andernorts durchaus möglich ist und würde mich freuen von Euch zu hören, ob und wie das in anderen Behörden geregelt ist.
Herzliche Grüße
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#2

Welches Bundesland? Die Regelungen sind unterschiedlich.
Soweit dort eine Regelung getroffen wurde welche einen Arbeitsbeginn vor 6:30 Uhr entgegensteht gilt dies.
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#3

Ich bin Landesbeamtin in RLP in der Finanzverwaltung. Unsere Rahmenzeit beginnt ab 6 Uhr bis 19 Uhr und Freitags bis 17 Uhr. Seit Corona wurde die Rahmenzeit bei uns erweitert und seit dem nicht wieder rückgängig gemacht. Diese Zeit ist sowohl im Winter als auch im Sommer bei uns gültig.
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#4

Hi,
bin Justizfachwirtin und hab an mehreren Gerichten in verschiedenen Bundesländern gearbeitet.
Da hat man im Sommer Ausnahmen gemacht. Wir konnten um 6 Uhr anfangen und sogar um 13:30 Uhr schon Feierabend machen.
Das liegt natürlich an dem Vorgesetzten. Der eine spielt mit, der andere nicht.
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