21.08.2023, 11:06
Hallo, wir wünschen uns in einer Landesbehörde während der hochsommerlichen Zeiten eine Ausnahme von der FLAZ Regelung zum Arbeitszeitbeginn erst ab 06.30 Uhr. Also früher das Büro betreten, wenn die Hitze noch erträglich ist.
Laut Personalrat und Dienststellenleitung ist dies nur für Tarifbeschäftigte, nicht aber für Beamte möglich. Dem würde die Vorschrift nach § 14 Abs, 2 AZVO entgegenstehen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es andernorts durchaus möglich ist und würde mich freuen von Euch zu hören, ob und wie das in anderen Behörden geregelt ist.
Herzliche Grüße
Laut Personalrat und Dienststellenleitung ist dies nur für Tarifbeschäftigte, nicht aber für Beamte möglich. Dem würde die Vorschrift nach § 14 Abs, 2 AZVO entgegenstehen.
Ich könnte mir vorstellen, dass es andernorts durchaus möglich ist und würde mich freuen von Euch zu hören, ob und wie das in anderen Behörden geregelt ist.
Herzliche Grüße