Anzahl PR -Mitglieder
#1

Hallo, ich benötige dringend eure Hilfe!
Es geht darum das unser PR zurück getreten ist, aber sich für die Neuwahl im Januar nur ein Angestellter hat aufstellen lassen, von den Beamter leider keiner.
Ich bekomme viele Antworten, leider alle unterschiedlich.
Ist es rechtlich möglich, das dieser eine Angestellte die Mitarbeiter vertritt, bei einer Anzahl von 30 Angestellten und 50 Beamten?
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#2

Welches Personalvertretungsgesetz (Bundesland) findet Anwendung?
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#3

Oh Sorry vergessen,
Niedersachsen
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#4

Ich habe keinen Kommentar zu Niedersachsen und aktuell auch keinen Zugriff auf einen Großkommentar mit Hinweisen zu den Länderregelungen. Im BPersVG (mit ähnlich gestalteteten § 14 (in Niedersachsen § 13) der BPersVG sieht die Kommentarmeinung die Möglichkeit der Unterschreitung der Mitgliederzahl vor.

Die Situation ist sehr ungünstig und sollte sobald wie möglich durch eine Neuwahl geändert werden. (Wenn sich weitere Mitstreiter für einen Personalrat gefunden haben und das Mitglied bereit ist zurückzutreten .)
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