Antrag auf Höhergruppierung von P7 in P8
#1

Guten Tag zusammen, ich stehe gerade im Konflikt mit meinem Arbeitgeber. 

Ich bin Krankenpfleger in einer Psychiatrischen Notaufnahme, eingruppiert in P7 (TVöD) weil ich vor drei-vier Jahren als wir die Möglichkeit hatten auf eine Gruppierung in die P8, diese abgelehnt habe. Ich wurde durch einen Kollegen falsch beraten und er meinte, dass es nicht viel ändert oder es mehr bringen würde in der P7 zu bleiben, da ich sonst meine Stufen verliere.

Nun merke ich dass er falsch lag, ich war damals recht naiv und habe mir nichts dabei gedacht. Ich habe nun einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, der jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt wurde. Sie würden sich nicht gegen geltendes Tarifrecht stellen und ich müsste nachweisen, dass ich aktuell Arbeiten der P8 nachgehe. Dabei gehe ich ja genau den Tätigkeiten nach, die meine Kollegen in der P8 nachgehen?! Ich bin zudem Praxisanleiter und mache nun eine Ausbildung zum Sicherheitstrainer und gebe Fortbildungen in Zukunft. 

Ich habe eingeräumt, dass ich einen Fehler gemacht habe und nun auf Kulanz hoffe. Mein Vorgesetzter (Pflegedirektion) würde der Höhergruppierung sofort zustimmen, es scheitert aber an der Personalabteilung.

Was habe ich noch für Möglichkeiten? 

Vielen Dank für die Hilfe!
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#2

Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.
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#3

(01.02.2022, 18:35)Gast schrieb:  Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht.

M.E. wäre erst der Sachverhalt zu klären.
Wenn auf den Antrag nach § 29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA nicht gestellt wurde, weil der Beschäftigte in der P7 bleiben wollte, führen die unveränderten Tätigkeiten (welche P8 begründet hätten) auch bei einer Klage in die P7.
Hier hilft nur eine Änderung der Tätigkeit oder ggf. ein Wechsel des Arbeitgebers. 

Es wäre also hilfreich, wenn etwas genauer beschrieben würde, was der bisherige Ablauf war.
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#4

Hatten Sie Erfolg mit Ihrer Höhergruppierung ?

Ich arbeite ebenfalls seit 29 Jahren in der Psychiatrie, wurde auch von Kollegen falsch beraten, bin in P7 stehengeblieben.
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#5

Ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht nach einer Beschäftigung von 29 Jahren wirklich die letzte Instanz ?
Jeder neu eingestellte Arbeiter bekommt sofort die P8, leider, meist mit ungenügendem Fachwissen.

Ich freue mich über jegliches Feedback.
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#6

Guten Tag, hat bis jetzt jemand erfolgreich eine Höhergruppierung von p7 in p8 erwirken können?
Mir wurde auch gesagt, dass es sich in meinem Fall nicht lohnen würde. Bin jetzt weiter in der p7, viele alte Kollegen, sowie alle neuen sind in der p8.
Ich arbeite in einer Kinder und Jugendpsychiatrie.
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