Anspruch auf den Inflationsausgleich bei Krankschreibung und Bezug von Krankengeld
#1

Hallo,
ich bin von 12.01. bis Mitte März 23 wg. Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) vom Arzt freigestellt worden. In der zweiten Hälfte März wurde das Beschäftigungsverbot (Fehlgeburt) aufgehoben. Bin anschließend krankgeschrieben (6 Wochen Entgeltfortzahlung). Die sind in April ausgelaufen und ab da beziehe ich Krankengeld bis heute von der Krankenkasse.
Bin ab August 2021 beschäftigt.
Habe ich Anspruch auf den Inflationsausgleich im Juni (1.240,--)?
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#2

"Habe ich Anspruch auf den Inflationsausgleich im Juni (1.240,--)?"
Ja.
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