Anspruch auf LOB vom alten AG
#1

Hallo.

Bevor ich groß aushole, würde mich erst mal interessieren, ob grds. ein Anspruch auf LOB (§ 18 TVöD) vom ehem. AG besteht, wenn man dort immer nur die minimalen 6 % erhalten hat, weil es keine Dienstvereinbarung gab, diese aber zwischenzeitlich eingeführt wurde und das große "eingefrorene" Geld der letzten Jahre nun zur Ausschüttung kommt.

Falls ja, würde ich den Fall etwas genauer erläutern.

Vielen Dank an Alle.
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#2

Kommt auf Eure Dienstvereinbarung an.
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#3

Es ist einfach nur grauselig, dass man diesen Wahnsinn noch immer nicht beseitigt hat. Da hätte ich mir echt mehr erwartet von den Gewerkschaften. Mit diesem Instrument hat man den AG ein herrliches Mobbing-Werkzeug an die Hand gegeben. Viele Betriebsgemeinschaften sind damit schon zerstört worden. Es wird langsam Zeit, dass das abgeschafft wird. Bewährt hat es sich jedenfalls nicht, im Sinne der AN. Edgar
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#4

Also ich finde die Extrazahlung im Januar ganz okay. Abschaffen würde ja eine Einkommenssenkung bedeuten. Das kann wohl niemand wollen.
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#5

Falsch! Es handelt sich da um Kohlen, die von "allen Tariflern" des Betriebes im Vorfeld zunächst einbehalten werden. Mit anderen Worten, dieses Geld steht Dir eigentlich zu, bevor Du es vielleicht z.T. bekommst. Später wird dieser Einbehalt dann i.d.R. von der Gruppe der Beamten quasi als "Nasenprämie" auf einen Teil der Tarifbelegschaft verteilt. Wird die Nummer ziemlich heftig gefahren, kann folgendes passieren -abhängig logo von der DV- 70 % gehen leer aus und 30 % bekommen fett Nasenprämie. Bei kleineren Verwaltungseinheiten sozusagen, das Horrorszenario schlechthin. Die Gießkanne wollen die AG zumeist nicht. Schlimm finde ich ferner, dass die Personalräte mit dem Machwerk erpressbar sind. Das ist genau der Punkt: Kommt es nicht zu einer DV, ist der AG nur verpflichtet, einen geringen Teil zur Auszahlung zu bringen und darf den Rest "einfrieren", solange bis man sich auf eine DV durchgerungen hat. Für die Rechtsprechung ist das völlig OK, was eigentlich nicht wirklich sein kann. Aber so ist es nun mal. Du siehst, es könnte Dir sogar blühen, dass Du von Deinem Geld, das Dir zusteht, am Ende gar nichts bekommst. Eine ganz teuflische Geschichte....Edgar
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#6

Nein du hast keinen Anspruch mehr auf eine Auszahlung wenn dein Arbeitsverhältnis bereits beendet war als die Dienstvereinbarung abgeschlossen wurde.
Falls du noch beschäftigt warst als sie abgeschlossen wurde, kommt es auf den Wortlaut der Dienstvereinbarung an.
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