16.04.2023, 18:00
Hallo zusammen,
Ich fange bei einem neuen Arbeitgeber ab 01.06.2023 an zu arbeiten. Bis dahin bin ich in der freien Wirtschaft. Habe ich Anspruch auf Inflationsausgleich?
Gibt es eine Wartezeit?
Vielen Dank
Ich fange bei einem neuen Arbeitgeber ab 01.06.2023 an zu arbeiten. Bis dahin bin ich in der freien Wirtschaft. Habe ich Anspruch auf Inflationsausgleich?
Gibt es eine Wartezeit?
Vielen Dank