Anspruch auf 39 Stunden Woche?
#1

Hallo,
wir arbeiten im Schichtdienst (Frühschicht und Spätschicht) nach einem Schichtplan, der maximal 3 Wochen vorher ausgehängt wird. Arbeitsvertraglich arbeiten wir eine 6 Tage Woche. Somit beträgt unsere regelmäßige tägliche Arbeitszeit 6,5 Stunden. In der Frühschicht werden jedoch immer 45 Stunden pro Woche, also 7,5 Stunden am Tag gearbeitet. Diese Überstunden werden dann in der darauffolgenden Woche (Spätschicht) abgebaut. Da werden dann meistens nur 5,5 bis 6 Stunden am Tag gearbeitet. Somit werden weniger Nachtschichtzulagen ausbezahlt.

Ist es rechtlich zulässig, dass die Dienststelle bestimmen kann, wann die Überstunden abgebaut werden (Reduzierung der täglichen Arbeitszeit in der Spätschicht)?
Haben wir einen Anspruch darauf, dass angesammelte Überstunden tageweise abgebaut werden?

Unsere Personalratsvorsitzende meinte, dass die Dienststelle aufgrund der betrieblichen Übung die Dienstzeiten so festlegen darf. Deshalb muss der Personalrat die vorgelegten Schichtpläne genehmigen.

Welche Möglichkeiten hat der Personalrat? Was können wir dagegen tun?

Gruß, Schwester Hilde
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#2

Moin,

welcher Tarifvertrag gilt? Welche Regelungen enthält die Dienstvereinbarung zu den Grundsätzen der Schichtplangestaltung?

Im Rahmen des TVöD kann es sich um eine zulässige Gestaltung des Arbeitgebers handeln, die wöchentliche Arbeitszeit ist dort als Durchschnitt über einen Zeitraum von maximal einem Jahr definiert.

Viele Grüße
1887
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