Amtsvergehen?
#1

Ein Baurechtsbeamter weiß um einen nicht genehmigten Hühnerstall einer Privatperson im sogenannten Außenbereich.
Der Beamte unternimmt aber nichts. Kann das richtig sein?
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#2

Ich bin kein Baurechtsexperte, aber in solchen Fällen nichts zu unternehmen ist vermutlich vom Opportunitätsprinzip gedeckt. Der Beamte hat ein Entschließungsermessen, ob er in solchen Fällen eingreift. Wenn hier keine besonderen Probleme bestehen, kann er auf behördliche Maßnahmen verzichten. Etwas anderes würde sich vermutlich nur dann ergeben, wenn es klare interne Vorgaben gäbe, dass bei jedem Verstoß eingegriffen werden muss.
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#3

Wenn eine Verwaltung gegen alles vorgehen sollte, was nicht den Vorschriften entspricht, müste sie das Personal vervielfachen und käme trotzdem zu nichts anderem mehr. 

In der Praxis kommt es darauf an, ob ein tatsächlicher Missstand vorliegt, durch den individuelle oder allgemeine Interessen beeinträchtigt werden. Üblicherweise wird nur dann eingeschritten, wenn es einen konkreten Anlass gibt, z. B. eine Anzeige durch einen Nachbarn, der durch einen ungenehmigten Bau (oder auch sonstige Rechtsverstöße) konkrete Nachteile hat.

Hierzu mal ein Beispiel aus der Praxis: In einem Bebauungsplan steht, dass Gartenzäune und Gartenhecken max. 80 cm hoch sein dürfen. Die Anwohner, die von solchen Feinheiten vermutlich gar nichts wissen, haben durch die Bank weg höhere Hecken, damit nicht jeder in den ganzen Garten und das Wohnzimmer schauen kann. Der Baurechtsbehörde ist das vollkommen egal, da dadurch ja niemand einen Nachteil oder gar Schaden hat. So what?

Anderes Beispiel: Wenn ich als Ordnungsamtsleiter durch den Ort gehe und einen Spaziergänger mit einem unangeleinten braven folgsamen Hund treffe, eröffne ich ja auch kein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Leinenpflicht.

Wir sind zum Glück hier nicht in Singapur...
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