Altersteilzeit
#1

Als Angestellte im öffentlichen Dienst wurde mir 1995 zugesichert, dass ich mit 60 Jahren in Rente (ohne Abzüge) gehen könne.
Außerdem könne man mit 57 1/2 Jahren in Altersteilzeit.
Als ich diese beantragen wollte hat es geheíßen, "das hat noch Zeit". Jetzt wurde mir gesagt, dass Altersteilzeit bei meinem Geburtsjahr (1954) überhaut nicht mehr genehmigt wird.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man schwerbehindert ist? Bei meinem Geburtsjahr werden einem großzügiger Weise doch 1 Jahr und 4 Monate "geschenkt"; sprich man kann mit 63 Jahren und 8 Monaten in normale Rente gehen. Das kann doch nicht sein!!!!
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#2

Hallo

Dazu brächte man noch einige Infos:

1. Weibl. oder Männl. ?
2. Grad der Behinderung ?
3. Wer gab dir die Info, das es noch Zeit hat!
4. Hast du dich im Vorhinein und/oder jetzt an den Personalrat gewandt ?

MkG Strabahner
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#3

(24.02.2009, 12:01)Gast schrieb:  Als Angestellte im öffentlichen Dienst wurde mir 1995 zugesichert, dass ich mit 60 Jahren in Rente (ohne Abzüge) gehen könne.
Außerdem könne man mit 57 1/2 Jahren in Altersteilzeit.
Als ich diese beantragen wollte hat es geheíßen, "das hat noch Zeit". Jetzt wurde mir gesagt, dass Altersteilzeit bei meinem Geburtsjahr (1954) überhaut nicht mehr genehmigt wird.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man schwerbehindert ist? Bei meinem Geburtsjahr werden einem großzügiger Weise doch 1 Jahr und 4 Monate "geschenkt"; sprich man kann mit 63 Jahren und 8 Monaten in normale Rente gehen. Das kann doch nicht sein!!!!

Doch doch, genauso ist das in diesem, unserem Lande!
Im übrigen hat man dir die Rente mit 60 Jahren sicher nicht "zugesichert", sondern allenfalls erklärt das nach derzeitiger (=1995) Rechtslage eine abschlagsfreie Rente ab 60 Jahren möglich ist...
Das ist aber alles vollkommen normal und legal! Bis 2001 glaubte man als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes schließlich auch, eine recht gute Zusatzrente (VBL und andere Kassen) im Alter zu bekommen. Dann aber haben Gewerkschaften und Arbeitgeber einen schönen, sauberen Schnitt gemacht und schwupps, waren alle Anwartschaften aus der Zeit bis Ende 2001 für viele viele Versicherte drastisch eingedampft worden (Stichwort: Startgutschriften). Die Gerichte können oder wollen diesen eklatanten Vertrauensbruch nicht korrigieren.

Du als einzelner Beschäftigter kannst da nicht viel machen. Außer für dich selbst die Konsequenzen ziehen: Als ab ca. 1993 erkennbar wurde, das der öffentliche Dienst in Bezug auf die Gehaltsentwicklung von den übrigen Arbeitnehmern immer stärker abgekoppelt wurde, konntest du nach dem Motto "Mein Arbeitgeber tut so, als würde er mich gut bezahlen. Ich tue so, als würde ich gute Arbeit leisten" leben.
Inzwischen ist die Schere zwischen den Gehältern im ÖD und der "freien Wirtschaft" soweit aufgeklafft, das das Motto etwas abgewandelt werden muß: "Mein Arbeitgeber tut so, als würde er mich bezahlen. Ich tue so, als würde ich arbeiten".
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