Altersteilzeit
#1

Ich habe im Oktober 2022 meinen Altersteilzeitvertrag unterschrieben und am 01.01.2023 begonnen. Nach Abschluss des Tarifvertrages im April 23 habe ich mich bei meinem Arbeitgeber erkundigt, was nun mit meinem Vertrag ist. Es wurde mir gesagt,  unterzeichnete und angetretene Verträge bleiben bestehen.
Ist es möglich, dass nun, nach über einem Jahr nach Bekanntgabe des Tarifabschlusses, Änderungen an meinem Vertrag von meinem Arbeitgeber gemacht werden? Ich erhalte seit 01.01.2023 Altersteilzeitbesoldung. Ich habe den Vertrag bei geltendem Recht unterzeichnet. Ist ein Vertrag nach einem Jahr der weiteren Ausführung (arbeits- und besoldungstechnisch) ohne Widerspruch des Arbeitgebers noch anfechtbar?
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#2

Es kommt darauf an was genau im Vertrag steht.
Einseitige Änderungen des Vertrags sind nicht möglich. Aber es können sich Rechtsfolgen daraus ergeben, dass der Tarifvertrag nicht mehr anwendbar ist.
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