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Die Mitgliedschaft in der NPD rechtfertigt keine Kündigung von Angestellten des Öffentlichen Dienstes. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Die "allgemeine Treuepflicht" erwarte von Angestellten nur, dass sie sich nicht aktiv gegen das Grundgesetz wenden. Anderes gelte für Beamte, die stets aktiv für die "freiheitlich demokratische Grundordnung" eintreten müssen.
Wie bewerten Sie das Urteil ? Sind Mitglieder rechtsextremer Parteien im Öffentlichen Dienst tragbar ?
So lange diese Parteien nicht verboten sind, wird man da nichts machen können. So lange gelten sie ja als ganz normale Partei und man wird kaum jemanden nicht einstellen können, weil er nicht der Partei zugeneigt ist, die der Personalchef selbst mag. Man kann als SPD-Mann ja auch keinen ablehnen, weil er CDU-Anhänger ist. Formal ist das das gleiche, wenn gefühlt auch was anderes.
Ich fürchte, wenn das wirklich als Ablehnungsgrund angegeben wäre, würde der Bewerber spätestens vorm Verfassungsgericht gewinnen.
Gilt natürlich auch für Anhänger der Linksextremen Partei.
Ich sehe es genauso wie Katharina.
Wird eine Partei nicht verboten wegen Verstoß gegen das Grundgesetz, dann darf es auch bei der Beschäftigung im ÖD keine Rolle spielen.
Beatrix
Nun er wird nicht ohne Grund in die Partei "Die Freiheit" eingetreten sein.
Der Fall ist so klar wie Wasser.
Frage mich, wer so unkundig im Arbeitsrecht war, dass er versucht hat die Person aufgrund seiner Parteimitgliedschaft zu entlassen?
In Bayern ist das ganz normal - da muss man bei der Einstellung die Parteimitgliedschaft angeben - unter anderem auch ob Linke oder NPD
Ne, in Bayern ist das nicht normal, ich musste da nichts angeben...
Ich bin von Haus aus in einer Atmosphäre "nach 1945 ist in Deutschland eine demokratische Gesellschaftsordnung entstanden, die besser ist, als alle gesellschaftlichen Ordnungen davor. Daher lohnt es sich, sich dafür zu engagieren." aufgewachsen. Meine Eltern haben mir damit auch klar gemacht, dass jede Form von aggressivem Extremismus nicht tolerierbar ist. Dagegen hilft nur Kritik im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.