Als Handwerker im TV-L in Stufe 8.
#1

Hallo in die Runde, 

Ich hoffe ich bin hier richtig.
Wir stellen in der Firma auf TV-L um und ich bin mit meinem alten Brutto Grundgehalt in der Stufe E8. Dies soll auch so bleiben und mein Vorgesetzter braucht jetzt Argumente, um mich aus der 7 in die 8 zu bekommen.
Ich bin vor 12 Jahren als Haustechniker in dem Unternehmen angefangen. Ich bin ausgebildeter Zentralheizungs-und Lüftungsbauer, arbeite seit 10 Jahren als Elektriker in der Firma damals noch mit einem Meister zusammen. Nach 4 Jahren habe ich den Bereich Elektrotechnik komplett übernommen und mich auf den Bereich Telefonanlagen und Schwesternruf spezialisiert. Mein Aufgabenbereich ist mittlerweile so sehr gewachsen, dass es schwierig ist, alles zusammen zu schreiben. Ich überhole mittlerweile unsere Blockheizkraftwerke, repariere unsere Backöfen in unserer eigenen Bäckerei und ich finde für fast alle Probleme eine Lösung. Die letzte Fortbildung war der große Kältemittelschein, um unsere Kälte- und Klimaanlagen zu warten. Projekte wie die Umbauten von Pflegeeinrichtungen mache ich komplett selbstständig. Im Bereich Telefonanlagen, SAT, Schwesternruf habe ich keinen Vorgesetzten mit einer technischen oder handwerklichen Ausbildung. Ich bekomme aus den Abteilungen Arbeitsaufträge, die ich erledige, Ersatzteile Material usw mache ich auch autark ohne Rücksprache mit einem Vorgesetzten. Das muss doch irgendwie berücksichtigt werden bei der Einstufung. Könnt ihr mir Argumente für die Stufe E8 geben?

Ich hoffe ich habe das verständlich geschrieben.

Viele Grüße 

Bernd
Zitieren
#2

Man müsste argumentieren, dass es Technikeraufgabe sind und dass du die Voraussetzung als sonstiger Beschäftigter erfüllst.
Alternativ löst man es über eine Zulage nach § 16 (5) TV-L um das Gehalt zu erreichen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers