Abteilungswechsel
#1

hallo. ich habe zum 01.01. intern die abteilung gewechselt. die neue tätigkeit ist 1 entgeltgruppe höher. werde aber aktuell noch mit der alten eingruppierung bezahlt. kann ich das nachträglich bzw rückwirkend einfordern?
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#2

Wenn die Aufgabe dauerhaft übertragen wurde und die neuen Aufgaben zu einer höheren Eingruppierung führen (eventuelle Anforderungen an die Person beachten), besteht Anspruch seit Übertragung auf die höhere Bezahlung.

Der Anspruch der Bezahlung lässt sich in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bis 6 Monate nach Fälligkeit fordern (danach greift eine tarifliche Ausschlussfrist). Die Eingruppierung ist immer korrekt. Ggf. täuscht sich der Arbeitgeber. Das kann aber beliebig lange noch korrigiert werden.
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