Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
#1

Hallo, seit einem Jahr bin ich von einer obersten Landesbehörde abgeordnet worden mit dem Ziel der Versetzung. Diese neue Stelle ist mit einer E9 angedacht und mein Arbeitsspektrum hat sich auch ordentlich verändert. Nun weigert man sich, mich in die höhere Stufe zu gruppieren und auch die Differenz zur höherwertigen Tätigkeit zu entrichten. Auf Nachfrage warum; man habe halt vergessen diese Stelle beim Haushalt anzumelden und nun müsse ich einfach bis 2027 warten, um diese dann in Haushalt anzumelden. Ist das alles wirklich korrekt? Jetzt verlängert man meine Abordnung um einen Monat, um "nur" die reine Versetzung abzuwickeln. Was kann ich denn dafür, dass die Herrschaften es einfach vergessen haben, meine Stelle im Haushalt anzumelden? Wie soll ich mich denn nun hier gegenüber meinem "Noch"-Arbeitgeber und dem "Neuen" Arbeitgeber verhalten? Denn der neue Arbeitgeber hält sich da völlig raus und sagt, ich müsse dies mit meinem "Noch"-Arbeitgeber klären.......soll ich jetzt einfach so weiter arbeiten?
Vielleicht hat ja jemand so etwas schon erlebt und kann mir helfen!
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#2

Stellen sind für Tarifbeschäftigte irrelevant. Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten ergeben. Werden vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übertragen, ist die Zulage zu zahlen.
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#3

Geht es tatsächlich um zwei verschiedene Arbeitgeber oder sind es verschiedene Einrichtungen des gleichen Arbeitgebers?

Zu unterschieden sind die einzelnen Dinge.
Welche Aufgaben sind dauerhaft übertragen? Welche Aufgaben sind vorübergehend übertragen? Wenn keine Stelle der höheren Wertigkeit da ist, kann man dir ggf. nicht dauerhaft die höherwertige Tätigkeit übertragen. Wenn man nun lieber beim "Noch"-Arbeitgeber bleiben will, dann muss man dies nun klären. Wenn man wechselt muss man klären was die Rahmenbedingungen sind. Ggf. bleibt man erstmal in der bisherigen Entgeltgruppe. Wenn dann nicht vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übertragen werden (mit Anspruch auf Zulage) muss man halt Aufgaben der entsprechenden Entgeltgruppe wahrnehmen.
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