Abordnung
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Hallo,

mein Arbeitgeber hat mich nach meiner freiwilligen Meldung zum CoronaEinsatz beim Ordnungsamt abgeordnet für ca. 3 Monate. Nach Ende der Abordnung nahm ich wieder meinen Dienst im kommunalen Jobcenter auf. 2 Wochen später wurde mir mitgeteilt, dass ich wiederum für mehr als 3 Monate zum Ordnungsamt abgeordnet werde. Begründung war, weil ich mich einmal freiwillig gemeldet hätte, wäre ich automatisch dazu verpflichtet. Ich wurde nicht angehört, ob ich damit einverstanden bin. Inzwischen bin ich wieder in meinem originären DIenst, ich soll nun aber erneut zum Ordnungsamt abgeordnet werden gegen meinen Willen. Es scheint nicht zu interessieren, ob ich damit einverstanden bin. Kann ich mich gegen diese Abordnung wehren? Liegt wegen der fehlenden Anhörung ein Formfehler vor? Eigentlich bin ich als Fallmanager im Jobcenter angestellt (EG 10 gem. TV ÖD). 

Lieben Gruß
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