Abmahnung
#1

Hallo,

Ich habe eine Abmahnung bekommen, wegen Unpünktlichkeit.
Ich habe eine dreiteilige Frage:

Der erste Fall war eine verspätet gemeldete Krankheit. An diesem Tag könnte ich aufgrund einer Migräne, diese war an diesem Tag besonders schlimm, so dass ich nicht sofort telefonieren oder eine Email schreiben konnte, nicht zum Dienst erscheinen und habe die Mitteilung um ca. 08:44 telefonisch nachgereicht.
In diesem Telefonat habe ich mich gleich entschuldigt und mitgeteilt, dass das nicht mehr passieren wird.
Beim zweite Mal, in der Folgewoche, haben die Batterien meines Wecker über Nacht den Geist aufgegeben und deshalb habe ich verschlafen. Ich rief meinen Vorgesetzten um ca 08:30 an und teilte ihm mit, dass ich mich sofort auf den Weg mache. 11 Minuten, 4 Minuten für Köperhygiene plus 7 Minuten Fahrtzeit später war ich da.
 
Nun zu meinen Fragen:

Sind diese zwei Punkte überhaupt artverwandt genug um auf die selbe Abmahnung zu rechtfertigen?

Ist es ein Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung, wenn ich nicht fähig war, diese abzusetzen? (lebe allein somit keine andere Person im Haus die diese absetzen könnte)

Reicht ein einmaliges Verschlafen von 44 Minuten um eine Abmahnung zu rechtfertigen? Muss für eine Abmahnung nicht eine Regelmäßigkeit ersichtlich sein?

Ps. Bei der Krankheit war im Sachgebiet die Sorge auf gekommen, dass etwas Schlimmeres passiert sein müsste, da ich sonst in der Lage bin mich vor 08:00 krankzumelden.

Pss. Die Abmahnung geht nicht auf Bitte meines Vorgesetzten aus, sondern dem Amtsleiter.

MfG
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#2

Die Rechtslage ist mit nicht so genau bekannt…
Habt ihr einen Personalrat?
Ich als Personalrat würde das Gespräch suchen und sagen, jeder kann mal verschlafen, das Auto springt nicht an, das Kind hat beim Verlassen des Hauses, etc etc… also da wäre ich hartnäckig… anders verhält es sich, wenn sich dieses Verhalten häuft.
Zwecks der Migräne… wenn ich einen gesundheitlichen Notfall habe, kann ich mich unter Umständen nicht melden…
da würde ich mal mit dem Arzt sprechen, ob Attest oder so möglich. Er sollte ja wissen, dass du unter Migräne leidest und wie sich diese auswirken kann. Bzw ich würde mir mal einen Termin beim Betriebsarzt geben lassen.., aber auch da… einmalig halte ich mündliche Ermahnung für ausreichend und wenn man (wozu man ja nicht verpflichtet ist seine Erkrankung zu benennen) erläutert, dass man nicht in der Lage dazu war, müsste dies auch gut sein. In erster Linie sollte ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter wertschätzen.
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#3

"Sind diese zwei Punkte überhaupt artverwandt genug um auf die selbe Abmahnung zu rechtfertigen?"
M.E. nach ja. Zumal man theoretisch auch in einem Schreiben verschiedene Abmahnungen zusammenfassen kann. Hier geht es aber darum, dass man in beiden Fällen den Arbeitsbeginn letztlich versäumt hat (einmal nicht vorher arbeitsunfähig gemeldet und einmal nicht rechtzeitig zur Arbeit erschienen).

"Ist es ein Verstoß gegen die unverzügliche Krankmeldung, wenn ich nicht fähig war, diese abzusetzen?"
Nein. Aber dies ist hier fraglich. Zumal man auch noch dies zusicherte: "In diesem Telefonat habe ich mich gleich entschuldigt und mitgeteilt, dass das nicht mehr passieren wird."

"Reicht ein einmaliges Verschlafen von 44 Minuten um eine Abmahnung zu rechtfertigen? Muss für eine Abmahnung nicht eine Regelmäßigkeit ersichtlich sein?"
Ja. Für die Abmahnung braucht es nicht mehrere Vertragsverstöße. Erst wenn es um weitergehende Konsequenzen geht, muss man ggf. die Schwere des Verstoßes betrachten.
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#4

Einen Punkt habe ich vergessen zu schreiben, die Beschwerde ging nicht von meinem Vorgesetzen sondern dem Chef-Chef aus.
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#5

(13.11.2022, 16:14)Gast schrieb:  Einen Punkt habe ich vergessen zu schreiben, die Beschwerde ging nicht von meinem Vorgesetzen sondern dem Chef-Chef aus.

Das stand schon im Ausgangsbeitrag. Ist aber unerheblich.
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#6

Ich kann nicht beurteilen, ob die 2 Vorfälle rechtlich gesehen für eine Abmahnung ausreichen, aber ich behaupte, dass eine Abmahnung bei diesen Sachverhalten nicht "normal" ist. Kann es sein, dass da noch andere Aspekte hineinspielen?

Bei uns (Kommunalverwaltung) wäre eine Abmahnung hier unvorstellbar. Im ersten Fall hätte man Verständnis für den Kranken, im zweiten Fall müsste man mit ein paar Frotzeleien in der nächsten Zeit rechnen. Und ein "Chef-Chef" würde mangels Relevanz gar nicht erst behelligt.
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#7

(14.11.2022, 09:08)Gast schrieb:  Ich kann nicht beurteilen, ob die 2 Vorfälle rechtlich gesehen für eine Abmahnung ausreichen, aber ich behaupte, dass eine Abmahnung bei diesen Sachverhalten nicht "normal" ist. Kann es sein, dass da noch andere Aspekte hineinspielen?

Bei uns (Kommunalverwaltung) wäre eine Abmahnung hier unvorstellbar. Im ersten Fall hätte man Verständnis für den Kranken, im zweiten Fall müsste man mit ein paar Frotzeleien in der nächsten Zeit rechnen. Und ein "Chef-Chef" würde mangels Relevanz gar nicht erst behelligt.

Natürlich gibt es eine Vorgeschichte... Streitigkeiten wegen gesetzlichen zu persönliche Fristen bei der Bescheiderstellung mitsamt fragwürdiger Quotensetzungen.

Letztlich ist es wieder Mal nur ein Beispiel für Bossing... Jedenfalls meiner Meinung
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#8

Ich hatte auch schon vermutet, dass das Problem im zwischenmenschlichen Bereich liegt.

Unsere Kernarbeitszeit beginnt eh erst um 9:00 Uhr, daher ist eine Krankmeldung bis 9:00 Uhr auch völlig ausreichend bzw. auch ein Erscheinen bis 9:00 Uhr. Bei uns hättest Du das Problem also gar nicht erst bekommen. Unsere MA würden höchstens mal durchrufen und Bescheid sagen, damit man sich keine Sorgen macht. Ich würde in der Tat den PR kontaktieren.
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