ATZ
#1

Wie wird der Personalrat nach dem LPVG NRW beim Abschluss eines ATZ- Vereinbarung beteiligt?
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#2

Keine Mitbestimmung bei der Gewährung von Altersteilzeit. Wohl aber bei der Ablehnung über den Tatbestand Arbeitszeitverkürzung (§ 72 (1) Satz 1 Nr. 13 LPVG NRW.)
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#3

Wesentliche Änderung des Arbeitsvertrages, von daher mitbestimmungspflichtig.
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#4

Unter welchen Tatbestand der Mitbestimmung fallen denn Änderungen des Arbeitsvertrags?
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#5

Hallo,
es ist doch eine "Teilkündigung" eines bestehenden Arbeitsvertrages, oder?
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#6

Nein eine einvernehmliche Änderung eines Arbeitsvertrags ist keine Kündigung.
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#7

Hallo,
nach meinen Informationen sieht ein Arbeitsgericht das aber anders.
Aber vielleicht hast DU ja Recht!
LG
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#8

Welches Arbeitsgericht hat dies denn entschieden? Aktenzeichen und Gericht? Wobei Urteile in der ersten Instanz sind oft rechtlich falsch. Diskutieren tue ich nur über Urteile ab LAG.
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#9

Vor Gericht und auf hoher See .....
Aktenzeichen und Gerichte haben beide nicht benannt.
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#10

Dann sind es wohl keine realen Urteile sondern nur Fantasie bzw. falsche Interpretation von Urteilen.
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