Wie wird der Personalrat nach dem LPVG NRW beim Abschluss eines ATZ- Vereinbarung beteiligt?
Keine Mitbestimmung bei der Gewährung von Altersteilzeit. Wohl aber bei der Ablehnung über den Tatbestand Arbeitszeitverkürzung (§ 72 (1) Satz 1 Nr. 13 LPVG NRW.)
Wesentliche Änderung des Arbeitsvertrages, von daher mitbestimmungspflichtig.
Unter welchen Tatbestand der Mitbestimmung fallen denn Änderungen des Arbeitsvertrags?
Hallo,
es ist doch eine "Teilkündigung" eines bestehenden Arbeitsvertrages, oder?
Nein eine einvernehmliche Änderung eines Arbeitsvertrags ist keine Kündigung.
Hallo,
nach meinen Informationen sieht ein Arbeitsgericht das aber anders.
Aber vielleicht hast DU ja Recht!
LG
Welches Arbeitsgericht hat dies denn entschieden? Aktenzeichen und Gericht? Wobei Urteile in der ersten Instanz sind oft rechtlich falsch. Diskutieren tue ich nur über Urteile ab LAG.
Vor Gericht und auf hoher See .....
Aktenzeichen und Gerichte haben beide nicht benannt.
Dann sind es wohl keine realen Urteile sondern nur Fantasie bzw. falsche Interpretation von Urteilen.