AL2 bei 30 Stunden Woche
#1

Ich habe eine Frage bezüglich des Angestelltenlehrgangs 2. Ich werde wahrscheinlich ab Juni nächsten Jahres den Lehrgang beginnen. Dieser dauert 3 Jahre und ich muss 1 mal wöchentlich ins Studieninstitut (8-16 Uhr). Wenn ich nun eine 30 Stunden Woche habe, wird der Tag im Studieninstitut dann auch nur als 6 Stunden angerechnet oder als Vollzeit, also 8?
Im Gesetz finde ich dazu nichts.
Danke im Vorfeld!
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#2

Gibt es eine Dienstvereinbarung die es regelt. Gibt es eine Fortbildungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und dir zur Durchführung des Angestelltenlehrgangs 2?

Soweit es keine Vereinbarung gibt wäre zumindest die Zeit bei der Fortbildung als Arbeitszeit gutzuschreiben (ggf. aber ohne Pausen).
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