A7 Justiz will wechseln...wie???
#1
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Unglückliche Justizvollzugsbeamtin, will raus aus der Justizmaschine! Möchte allerdings den Beamtenstatus behalten! Und auch Landesbeamtin bleiben! Niedersachsen! Wie, wo kann ich mich informieren? Wie ist der Weg? Gibt es einen? Bitte um Tipss etc! Veränderung muss sein! Danke :-)
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#2

Hallo marlene1976 ,

bei mir sieht es genauso aus. Nur bin ich in einem anderen Bundesland. Ich würde aber auch zum Landkreis und der Stadt gehen. Hat sich bei dir schon was getan, bzw bist du schon schlauer geworden?
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#3

Hallo

Am besten einen Antrag auf Versetzung zum neuen Dienstherrn stellen. Gegebenenfalls noch eine Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle schicken. Auch würde ich mit deinem jetzigen Dienstherrn ins Gespräch gehen und ihm die Lage erklären.

Jedoch muss man hier aufpassen, da ein genereller Anspruch auf Versetzung für einen Beamten nicht besteht (Beamtenstatusgesetz).

Ablauf Versetzungsantrag einreichen

1. Mit neuem Dienstherrn Kontakt aufnehmen (Erfragen ob offene Stellen mit gleicher Besoldungsstufe / Personal gesucht wird)
2. Beim aktuellen Dienstherrn einen Antrag auf Versetzung abgeben (Am besten mit Begründung z.B. Lebens / Ehepartner lebt zu weit weg etc. , schriftlich im Versetzungsantrag auch zustimmen, dass die Personalakte zum neuen Dienstherrn versendet werden kann / soll wenn benötigt -> wichtig!)
3. Neuer und alter Dienstherr setzten sich in Kontakt und besprechen wann du versetzt werden kannst (Leider kann dies dauern)
4. Über das endgültige" Versetzungsdatum solltest du schriftlich informiert werden.
5. Ist die Versetzung zwischen beiden Dienstherrn durch und besprochen, wird dies alles schriftlich festgelegt und auch hier solltest du darüber informiert werden.

Noch ein paar Tipps:

Drucke dir alle Emails aus, welche dein Verwaltungsleiter mit dem Verwaltungsleiter des neuen Dienstherrn schreibt.
Falls du verheiratet bist "kann" dir das zu Gute kommen, evtl. ist dein Ehepartner zu weit weg, somit ist es unzumutbar eine Ehe aufrecht zu erhalten §45 Beamtenstatusgesetz - Führsorgepflicht des Dienstherrn / Artikel 6 GG.

Und dann heißt es abwarten. Falls du mit deinem Versetzungsdatum unzufrieden bist, würde ich dies nochmals mit deinem jetzigen Verwaltungsleiter sowie evtl. Anstaltsleiter besprechen, offen die Beweggründe benennen.

Zur Not gibt es noch die Option Kündigen des und neu Verbeamten lassen (Raubernennung). Jedoch wäre ich hierbei vorsichtig, weil dies kann dir beim neuen Dienstherrn negativ ausgelegt werden. Es handelt sich hierbei nicht um die feine Art.

Ich hoffe ich konnte helfen...
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