25.10.2022, 11:46
Hallo,
ich möchte gerne von 40 Stunden auf 35 Stunden reduzieren und auf eine 4-Tage-Woche umsteigen.
Nun wurde mir gesagt, dass ich dann max. 32 Stunden arbeiten könne, weil ich die 8 Stunden am Tag nicht überschreiten darf.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Bezieht sich MEINE Woche dann nur noch auf 4 Werktage?
Oder findet der Ausgleich eigentlich über die 2 restlichen Werktage statt.
Wie kann man diesen Paragraphen auslegen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Danke :-)
ich möchte gerne von 40 Stunden auf 35 Stunden reduzieren und auf eine 4-Tage-Woche umsteigen.
Nun wurde mir gesagt, dass ich dann max. 32 Stunden arbeiten könne, weil ich die 8 Stunden am Tag nicht überschreiten darf.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Bezieht sich MEINE Woche dann nur noch auf 4 Werktage?
Oder findet der Ausgleich eigentlich über die 2 restlichen Werktage statt.
Wie kann man diesen Paragraphen auslegen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Danke :-)