4-Tage-Woche / Reduzierung der Stunden
#1

Hallo,


ich möchte gerne von 40 Stunden auf 35 Stunden reduzieren und auf eine 4-Tage-Woche umsteigen.
Nun wurde mir gesagt, dass ich dann max. 32 Stunden arbeiten könne, weil ich die 8 Stunden am Tag nicht überschreiten darf.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Bezieht sich MEINE Woche dann nur noch auf 4 Werktage?
Oder findet der Ausgleich eigentlich über die 2 restlichen Werktage statt.

Wie kann man diesen Paragraphen auslegen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Danke :-)
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#2

§ 3 ArbZG steht einer solchen Arbeitszeit nicht entgegen.
Ggf. kann der Arbeitgeber aber solche Arbeitszeiten aus anderen Gründen ablehnen.
Wie ist die Arbeitszeit geregelt - feste Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Gleitzeit etc.? Darf der Arbeitgeber regulär 9h an einem Tag arbeiten?
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#3

Alle können mehr oder weniger kommen und gehen wann sie wollen (alle in Teilzeit), nur ich nicht, weil ich Vollzeit bin.
Die Arbeitszeit ist 4 Tage gleich (über 8,5 Stunden), Freitag kürzer.
Also wir haben Gleitzeit mit einer langen Kernzeit, die Gleitzeit bringt mir quasi kaum was. Weil ich teilweise auch noch ganz allein bin nachmittags.
Da kann ich ja schlecht früher gehen.
Und um 8 Stunden reduzieren, das geht beim besten Willen nicht.
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