2.Job Minijob im öffentlichen Dienst 1. Job Teilzeit
#1

Hallo liebes Forum,

ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob in der Gastronomie und einen Minijob im öffentlichen Dienst.
Es geht um den Minijob. Vereinbart waren 450 € Grundgehalt.
Auf meine Rentenversicherungspunkte wollte ich nicht verzichten. Die 16,20 € gehen natürlich davon ab.
Mein Arbeitgeber sagt aber nun, dadurch dass ich eine erst Beschäftigung habe, bekomme ich ein geringeres Gehalt.
 
Das sieht folgendermaßen aus:
    410,00 €  Grundgehalt
-     15,90 €  mein staatlicher Rentenbeitrag
394,10 €  Gehalt
 
Laut Lohnabrechnung:
     410,00 € Grundgehalt
+     16,40 € Zusatzbeitrag
+     31,78 € ST/SV Anteil ZVK
=    441,78 € Brutto.
 
Damit übersteige ich nicht die 450,00 € Grenze.
 
Meine Frage:
 
Darf mein Arbeitgeber seine Kosten von meinem Bruttogehalt abziehen, damit ich nicht über die 450,00 € Grenze komme?
Wie gesagt, sie begründen es mit meiner anderen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung und der Gastronomie.  
 
Die 16,40 € muss ich ja wohl im öffentlichen Dienst pflichtversichert für die ZVK zahlen  Icon_sad , auch wenn ich nicht 5 Jahre dort arbeiten werde und das Geld einfach verpuffen wird !!!
 
Vielen Dank für eine Antwort
Karin
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#2

Wenn man bereits ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat ist es nicht sinnvoll aus einem Minijob noch Beiträge selber zu zahlen. Man bekommt so oder so dafür Entgeltpunkte. Du zahlst quasi "für die Galerie".
Das Problem ist nun, dass du diese Wahl bereits ausgeübt hast und nicht davon runterkommst, es sei denn du unterbrichst den Minijob für 2 Monate und steigst dann wieder ein, dann hat man erneut eine Wahlmöglichkeit.
Die Berechnung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, die ist totaler Blödsinn. Ein Minijob wird immer Brutto wie Netto ausgezahlt, es sei denn der AN zahlt selber noch Beiträge davon. Dann ist die Berechnung aber 450 € minus Beiträge des AN gleich Netto und nicht diese krude Berechnung wie dargestellt, sehr seltsam.
Ruf doch mal bei der Minijob-Zentrale an, vielleicht können die Licht ins Dunkel bringen :-)
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