08.09.2022, 17:43
Hallo liebes Forum,
ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob in der Gastronomie und einen Minijob im öffentlichen Dienst.
Es geht um den Minijob. Vereinbart waren 450 € Grundgehalt.
Auf meine Rentenversicherungspunkte wollte ich nicht verzichten. Die 16,20 € gehen natürlich davon ab.
Mein Arbeitgeber sagt aber nun, dadurch dass ich eine erst Beschäftigung habe, bekomme ich ein geringeres Gehalt.
Das sieht folgendermaßen aus:
410,00 € Grundgehalt
- 15,90 € mein staatlicher Rentenbeitrag
= 394,10 € Gehalt
Laut Lohnabrechnung:
410,00 € Grundgehalt
+ 16,40 € Zusatzbeitrag
+ 31,78 € ST/SV Anteil ZVK
= 441,78 € Brutto.
Damit übersteige ich nicht die 450,00 € Grenze.
Meine Frage:
Darf mein Arbeitgeber seine Kosten von meinem Bruttogehalt abziehen, damit ich nicht über die 450,00 € Grenze komme?
Wie gesagt, sie begründen es mit meiner anderen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung und der Gastronomie.
Die 16,40 € muss ich ja wohl im öffentlichen Dienst pflichtversichert für die ZVK zahlen , auch wenn ich nicht 5 Jahre dort arbeiten werde und das Geld einfach verpuffen wird !!!
Vielen Dank für eine Antwort
Karin
ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob in der Gastronomie und einen Minijob im öffentlichen Dienst.
Es geht um den Minijob. Vereinbart waren 450 € Grundgehalt.
Auf meine Rentenversicherungspunkte wollte ich nicht verzichten. Die 16,20 € gehen natürlich davon ab.
Mein Arbeitgeber sagt aber nun, dadurch dass ich eine erst Beschäftigung habe, bekomme ich ein geringeres Gehalt.
Das sieht folgendermaßen aus:
410,00 € Grundgehalt
- 15,90 € mein staatlicher Rentenbeitrag
= 394,10 € Gehalt
Laut Lohnabrechnung:
410,00 € Grundgehalt
+ 16,40 € Zusatzbeitrag
+ 31,78 € ST/SV Anteil ZVK
= 441,78 € Brutto.
Damit übersteige ich nicht die 450,00 € Grenze.
Meine Frage:
Darf mein Arbeitgeber seine Kosten von meinem Bruttogehalt abziehen, damit ich nicht über die 450,00 € Grenze komme?
Wie gesagt, sie begründen es mit meiner anderen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung und der Gastronomie.
Die 16,40 € muss ich ja wohl im öffentlichen Dienst pflichtversichert für die ZVK zahlen , auch wenn ich nicht 5 Jahre dort arbeiten werde und das Geld einfach verpuffen wird !!!
Vielen Dank für eine Antwort
Karin