Übertragung einer höherwertigen Stelle
#1

S10347
Ab Sommer diesen Jahres soll ich eine höherwertige Tätigkeit
ausüben die mit A9/E9 TVöD bewertet ist.
Ich habe eine Berufsausbildung im öD absolviert und werde derzeit nach E8 Stufe 3 bezahlt. Ab Sommer soll ich in die Stufe 4 aufsteigen.

Mit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit, welche ich vorerst nur vorübergehend ausüben soll, wurde mir eine Zulage nach E9b in Aussicht gestellt.
Nun habe ich gelesen, dass es die Zulage gibt, wenn man die Tätigkeit vorübergehend ausübt; wenn man diese längerfristig ausübt müsse eingruppiert werden.

Nun ist es so, dass ich keine Fortbildung absolviert habe und ich nur deswegen diese Tätigkeit ausüben werde, weil bei uns für diese Tätigkeit Personalmangel herrscht und unser Arbeitgeber die Fortbildung trotzdem nicht anbieten wi(ll)rd.

Ich frage mich nun, wie man das mit dem "vorübergehend" definiert.
Wann ist etwas vorübergehend und ab wann wird von einer dauerhaften Ausübung ausgegangen?
Ferner wurde mir in Aussicht gestellt, dass ich voraussichtlich von EG 8 in die EG 9a höhergruppiert werde, weil diese Möglichkeit anscheinend mit TVöD wieder geschaffen wurde; die Möglichkeit gab es ja nach Abschaffung des BAT nicht mehr...

Gruß
Justus Jonas
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#2

Hat niemand eine Ahnung?
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#3

Zwischenzeitlich bin ich jetzt in Entgeltgruppe 9b Stufe 4 eingruppiert worden. Habe also die EG 9a übersprungen und konnte die Stufe behalten Smile

Gruß
Justus Jonas
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#4

Interessant, Danke für die Info.
Nils
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