Überstundenzuschlag mit und ohne Freizeitausgleich
#1

Das leidige Thema ... Lt. Vorgesetzte gibt die Stelle (Teilzeit) angeblich keine Möglichkeiten für generelle Aufstockung her. Lt. Personalabteilung schon. Alternativ Überstunden auszahlen lassen, was angeblich besprochen wurde. Mit mir allerdings nicht. Ich habe auch nichts unterschrieben, was ja sonst bei jeder Kleinigkeit verlangt wird.
Aber was soll's, dann mache ich das eben so.

Frage: kann ich die Auszahlung einfach so bei der Personalabteilung beantragen oder muss das zuerst vom Vorgesetzten genehmigt werden? Meiner meint, das müsse über ihn gehen, aber er hält sich eh für den wichtigsten Menschen weltweit.

Dann: wie funktioniert das mit Zuschlägen bei und ohne Freizeitausgleich (§ 8 TVÖD)? Ich verstehe das nicht. Bzw. so, dass die bei angefallenen Überstunden trotz Zeitausgleich trotzdem zu einem geringeren Teil Zuschläge hätten ausbezahlt werden müssen.

Wurden sie aber nicht. Am Gehalt hat sich nichts geändert.

Grüße
Lonny
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#2

Ok, der Zuschlag bei Freizeitausgleich bezieht sich wohl nur auf Feiertage. Sorry, nehme das dann zurück. Aber für künftige Fälle wäre es interessant.

Auch die Frage nach der Arbeitszeit. Es kommen auch Reisen zustande, da kann man sich ja nicht ausklinken und kurz nach Hause, selbst wenn nur wenige Stunden pro Tag eigentlich "Arbeit" sind. Wie wird der restlich Tag berechnet?
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#3

Gibt es bei Euch Dienstvereinbarungen oder Dienstanweisung zu Arbeitszeit bzw. Dienstreisen?

Bei uns ist da festgehalten: "Bei Dienstreisen gilt als Arbeitszeit die Zeit zur Erledigung von Dienstgeschäften an
einem Ort außerhalb der ständigen Dienststätte (auswärtiger Geschäftsort). Zeitliche
Mehraufwendungen bei längeren Anfahrtszeiten zum auswärtigen Geschäftsort werden
auf die Arbeitszeit angerechnet, sobald sie über die regelmäßige Fahrzeit zwischen
Wohnung und Dienstort je Richtung hinausgehen." Wenn diese angerechnete Zeit weniger ist als die "normale" Arbeitszeit, naja, dann hat man eben weniger gearbeitet, oder man geht/fährt nochmal zum Büro, um die Zeit aufzufüllen...

Beatrix
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#4

Diesbezügliche Dienstanweisungen gibt es nicht. die meisten Stunden fallen auch bei Auslandsreisen an, also da ist nichts mit "ins Büro zum Zeiten auffüllen!"

Beispiel: eine dreitägige Reise nach Frankreich.morgens Abfahrt am dritten Tag spätabends Rückkehr. An- und Abreisetag sind nicht das Problem, aber wenn ich am zweiten Tag jetzt nur z.B. drei Stunden wirklich dienstlich tätig zu tun hab ...
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