21.05.2019, 07:30
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine kurze Frage zum Überstundenzuschlag außerhalb der Rahmenarbeitszeit.
Unser Rahmenarbeitszeit sind von Mo. - Do. 7.00 Uhr - 18.30 Uhr u. Fr. von 7.00 - 14.00 Uhr bei einer 39 Stunden Woche/ Tvöd Kommune. (Mo- Do. 8,5 Std. u. Fr. 5 Std.)
Leider kommt es häufiger dazu, dass wir Freitag Nachmittag und Samstag arbeiten. Natürlich erhalten wir die zusätzlichen Stunden auf unsere Gleitzeitkonto und können die bei Gelegenheit abbummeln. Das ist auch alles ok.
Nun zur Frage:
Bekommt man IMMER der Überstundenzuschlag, wenn man außerhalb der regulären Rahmenarbeitszeit arbeitet? Auch wenn man in der drauf folgenden Woche mal eher nach hause geht oder sich einen Tag frei nimmt.
Falls noch mehr Details benötigt werden, dann bitte ich um eine kurze Rückmeldung.
Ich freue mich über eine Antwort.
Vielen Dank im Voraus.
ich habe eine kurze Frage zum Überstundenzuschlag außerhalb der Rahmenarbeitszeit.
Unser Rahmenarbeitszeit sind von Mo. - Do. 7.00 Uhr - 18.30 Uhr u. Fr. von 7.00 - 14.00 Uhr bei einer 39 Stunden Woche/ Tvöd Kommune. (Mo- Do. 8,5 Std. u. Fr. 5 Std.)
Leider kommt es häufiger dazu, dass wir Freitag Nachmittag und Samstag arbeiten. Natürlich erhalten wir die zusätzlichen Stunden auf unsere Gleitzeitkonto und können die bei Gelegenheit abbummeln. Das ist auch alles ok.
Nun zur Frage:
Bekommt man IMMER der Überstundenzuschlag, wenn man außerhalb der regulären Rahmenarbeitszeit arbeitet? Auch wenn man in der drauf folgenden Woche mal eher nach hause geht oder sich einen Tag frei nimmt.
Falls noch mehr Details benötigt werden, dann bitte ich um eine kurze Rückmeldung.
Ich freue mich über eine Antwort.
Vielen Dank im Voraus.