Überstunden ausbezahlen lassen ?
#1

Kommunaler Bauhof, es existiert keine Dienstvereinbarung in Sachen Überstunden.

Etliche Jahre immer die im Jahr angefallenen,gemachten Überstunden, mit abgefeierten Überstunden  (Freizeit) gegengerechnet.

Jahresende den Restanteil als neuer Anfangsbestand für´s neue Jahr übernommen, usw. usw.

Jetzt sollen die Stunden auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgezahlt werden.

Gibt es da ein Gesetz,  wo nachzulesen ist daß die Überstunden auszuzahlen sind?

Mit entsprechenden Zuschlägen für vergangene Feiertage, Sonntage.....
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#2

Bleibt es bei einer Wahlfreiheit oder werden die Stunden nun verpflichtend ausbezahlt?

Der normale Grundsatz ist die Auszahlung von Überstunden. Dies kann durch Tarifvertrag (im TvöD für bestimmte Bereiche so geregelt), in Dienstvereinbarungen oder in Arbeitsverträgen bzw. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abweichend geregelt werden.
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#3

Es gibt leider keine Dienstvereinbarung.

Die Stunden haben sich über mehrere Jahre angesammelt. Gut 1/3 wurde immer abegfeiert, doch es kamen immer wieder
neue hinzu.....

Jetzt sollen die Stunden komplett abgebaut werden. Teilweise durch Arbeitszeitverlegung. 1/2 Tag Arbeiten, 1/2 Tag frei= Überstundenabbau.

Ich habe gelesen, daß, wenn keine DV existiert, gilt TvÖD K. Soll heißen, dasß Stunden, welche nicht innerhalb 3 Monaten
abgebaut sind mit 30% mehr zu vergüten sind. Hat jemand hier im Forum Infos, ob dies so richtig ist??

Danke.
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