Überprüfung der Dienstfähigkeit
#1

Guten Tag zusammen,


habe heute einen Brief bekommen für die Untersuchung des ärztlichen Dienstes des Amtes für Versorgung und Soziales, ist mit meiner Behörde irgendwie verknüpft.
Bin verunsichert normal sollte solch eine Prüfung der Diensttauglichkeit nur beim Gesundheitsamt festgestellt werden oder irre ich da?


Ich soll mich auch zur Verfügung stellen zur Überprüfung einer (Teil) Dienstunfähigkeit. Bei einer Teil-Dienstunfähigkeit bekommt man auch nur anteilmäßig Lohn, kann ich mir nicht erlauben, können die mich dazu zwingen? Wenn ja, was passiert wenn ich vor Dienstantritt wieder krank werde?

Wie soll eine Teil-Dienstunfähigkeit funktionieren wenn in meinem Gutachten steht dass ich bei meiner alten Dienststelle eine Anpassungsstörung habe, aber bei einer anderen Behörde als voll dienstfähig anzusehen bin, nur nicht mehr an dieser Arbeitsstelle arbeiten kann und überall in anderen Behörden als verwendbar anzusehen bin?

Ist so eine Teil-Dienstfähigkeit möglich ?
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#2

Bin selber Teildienstfähig bei einer Kommune in Bayern, arbeite 27,5 Std./Woche. Du bekommst mehr als deine normale Teilzeitbesoldung. In Bayern 50 % des Unterschiedsbetrages zu deiner Besoldung in Vollzeit. Bei einer Teildienstfähigkeit handelt es sich nicht um eine freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit, deswegen der Zuschlag. Hat das BVerwG 2014 so entschieden. Die Höhe des Zuschlages ist evtl. in den Bundesländern unterschiedlich.
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#3

ach ja, um die finanzielle Dimension des Zuschlages deutlich zu machen. Macht bei mir A8, Stufe 9 ca. 450,-- € im Monat aus. Ist aber nicht ruhegehaltsfähig.
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#4

(04.01.2017, 14:05)Gast schrieb:  ach ja, um die finanzielle Dimension des Zuschlages deutlich zu machen. Macht bei mir A8, Stufe 9 ca. 450,-- € im Monat aus. Ist aber nicht ruhegehaltsfähig.
Und wie ist das wenn man nach der Teildienstfähigkeit in 5-6 Jahren in die Dienstunfähigkeit kommt gibts dann noch mal von den Teildienstbezügen Einsparungen so dass ich von 50 % noch mal Abzüge bekomme. Dann werde ich ja doppelt bestraft. LG
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#5

Wenn die DDU festgestellt würde, bekommst du im Normalfall die Mindestpension. Dürfte momentan um die 1600 liegen, davon geht noch die PKV für die dann 30 % Versicherung weg. Mehr als die Mindestpension gibt's eigentlich nur, wenn du schon sehr lange dabei bist, oder in höheren A-Regionen daheim bis.
Du bekommst deine Pension nicht aus der letzten Teildienstbesoldung, da werden auch die Vollzeitbezüge der Vergangenheit mit berücksichtigt, aber ich bin nicht vom Fach. Das kann dir deine Personalstelle ausrechnen.
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