Überleitung S-Tabelle Restzeit
#1

Guten Tag,

kann mir jemand erklären was "unter Mitnahme der Restzeit" bedeutet? Mein Arbeitgeber sagt, die Restzeit wird auf die Zeit bis zum Stufenaufstieg addiert.
Beispiel:
seit September 2018, EG 9b, Stufe 5
ab Januar 2020, EG S11b, Stufe 4, 4. Jahr.

Mein Arbeitgeber behauptet, dass die Höherstufung im September 2023 erfolgen wird, da die Restzeit bis zum  Stufenaufstieg, vor Überleitung in die S-Tabelle, 3 Jahre betrug. Stimmt das?

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken...
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#2

Die Darstellung des Arbeitgebers zur Stufenzuordnung ist falsch. Der TVÜ beschreibt die Überleitung abschließend und eigentlich auch nachvollziehbar. Als solches steht Betrug durch den Arbeitgeber im Raum. Mindestens grenzenlose Unfähigkeit. Ich würde schnellt möglich dort abhauen.

Da allerdings E9b im September 2018 auch nicht plausibel (gibt es erst ab 1.1.2019) ist kann man nur schwer sagen was nun die korrekte Stufenzuordnung ist.

Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat?

Es ist hoffentlich irgendein kleiner Verein etc. und kein öffentlicher Dienst?
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#3

Danke für deine Antwort.

Mein Fehler, ich meinte die EG 9.
Es ist keineswegs ein kleiner Verein sondern tatsächlich ein größerer Arbeitgeber im ÖD. Ende nächster Woche gibt es ein Gespräch mit der Personalabteilung.
Ich gehe aber stark davon aus, dass es danach ein Gespräch mit dem Personalrat geben wird/muss..

Bedeutet "unter Mitnahme der Restzeit" die im aktuell laufenden Stufenjahr gearbeiteten Monate?
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#4

Ja, die Restzeit sind die Monate im Stufenjahr.
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