Änderung im Reisepass / Kinderreisepass
#1

Hallo!
Mal eine grundsätzliche Frage:
Familie zieht zu und legt die Ausweise zur Änderung vor. Personalausweis ändern ist klar. Aber bei den Reisepässen oder Kinderreisepässen bin ich jedes mal unsicher. Es kommt ein neuer Aufkleber rein, ok. Wird der alte Eintrag ungültig gemacht? Wird beim Reisepass der alte Wohnort durchgestrichen? Der Aufkleber passt von der Größe auch nicht - klebt ihr ihn so rein, dass man den alten Wohnort noch lesen kann? Eigentlich schon, oder? Aber dann muss man den Aufkleber so weit nach unten kleben, dass die nächste Reihe auch überklebt wird.
Wird beim Kinderreisepass - wenn nur der Wohnort geändert wird - ein neuer Aufkleber mit neuem Foto eingeklebt? Wird dann die Seite davor ungültig gemacht? Oder ist damit der gesamte Kinderreisepass ungültig? Fragen über Fragen - aber ich habe auch schon so viele verschiedene Antworten von anderen Bürgerbüros bekommen. Meine Kollegin macht z. B. alle alten Angaben ungültig. Eine andere Kollegin schlägt dabei die Hände über dem Kopf zusammen. Wie mache ich es richtig? Wie macht ihr es?
Vielen Dank! Wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe - dann fragt mich bitte.
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#2

Aus den verschiedenen Rundschreiben des Innenministeriums:

Kinderreisepass:

Sollen in dem Kinderreisepass nur Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und/oder zum Wohnort aktualisiert werden, sind diese auf einer Seite für amtliche Vermerke einzutragen. Bei den Eintragungen sind die Nummern 6.2.1.4 und 4.0.2 zu beachten (vgl. Nr. 5.4.3 PassVwV).
Nach § 2 Absatz 2 PassV kann zur Eintragung amtlicher Vermerke ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden.
 
Reisepass:

Wird auf der Passbuchseite 1 in das Datenfeld „11. Wohnort /…“ der Passbuchseite eine Wohnortänderung mittels Stempel oder mittels Passschreibmaschine vorgenommen, stehen hierfür 2 Felder zur Verfügung.
Wird die Wohnortänderung auf der Passbuchseite 1 mittels Wohnort-Änderungsaufkleber vorgenommen, kann aufgrund der Größe des Aufklebers kein zweiter Wohnort-Änderungsaufkleber auf der Passbuchseite 1 eingebracht werden. Das Datenfeld „12. Größe / …“ darf nicht bzw. auch nicht teilweise durch einen Wohnort-Änderungsaufkleber überdeckt werden. Ebenso dürfen Teile eines bereits eingebrachten Wohnort-Änderungsaufklebers nicht überdeckt werden“ (vgl. auch Nr. 1 der Rundmail des IM vom 09.12.2021).
 
Wenn auf der Passbuchseite 1 kein ausreichender Platz für einen weiteren Wohnort-Änderungsaufkleber mehr vorhanden ist und während der Gültigkeit des Passes jedoch weitere Änderungen des Wohnorts einzutragen sind, sollen diese Eintragungen auf der Passbuchseite 3 - Seite für amtliche Vermerke - und dort nur mittels Änderungsaufkleber (hier: Aufkleber zur Änderung des Wohnorts) vorgenommen werden; vgl. Nummer 6.2.1.4 PassVwV, 2. Absatz.
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#3

Super - Dankeschön!

Jetzt nur noch die Frage, ob die "alten" Einträge ungültig gemacht/gestrichen werden.
Sehe ich das richtig, dass dies nicht geschieht, weil in den Vorschriften nichts darüber steht?
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#4

6.2.1.4 PassVwV: Die bisherigen Angaben sind zu streichen; gilt für RP und KRP.
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#5

Vielen Dank!!!!
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