§6 Absatz 3 Satz 3
#1

1Soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 von der Arbeit freigestellt. 2Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen Gründen nicht er folgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. 3Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden. Protokollerklärung zu Absatz 3 Satz 3: Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbei ten müssten.

Kann mir jemand erklären wie das gemeint ist...?

Ich arbeite im Schichtdienst in einer Tunnelleitzentrale. Aktuell bekommen ich die Std. an einem Feiertag (Werktags) an dem ich dienstplanmäßig frei habe nicht von meiner Sollarbeitszeit abgezogen.
Ich lese dies aber so aus dem Absatz 3 Satz 3, weil ich die Std. ja nacharbeite. 
Wir haben beim Arbeitsgericht in Hamm geklagt, aber es ist nicht so einfach einem Richter den Schichtdienst zu erklären. Heute wurde das Verfahren eingestellt, weil der Richter sich auf die "dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden " bezogen hat. Da ich an dem Feiertag frei hatte sind seiner Meinung nach auch keine dienstplanmäßigen Stunden ausgefallen.
Aber die Worte "dienstplanmäßigen ausgefallenen Stunden" bezieht sich doch nur auf die Höhe der Std., die von der Sollarbeitszeit zu vermindern sind, oder sehe ich das falsch.

Hat jemand eine Lösung für mein Problem, oder kann es jemand so erklären, dass ein Richter nachvollziehen kann, worum es eigentlich geht?

Wir möchten halt auch von Feiertagen profitieren, das sind ca. 80 Std. die wir sonst im Jahr mehr arbeiten im Vergleich zu den "normalen Angestellten"

Ich hoffe man versteht mein Problem und es gibt jemanden der für Klarheit sorgen kann....

Vielen Dank.
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#2

Ergänzung: §6 Absatz 3 Satz 3 des TVÖD VKA bzw. TV Autobahn
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#3

Das ist schon höchstrichterlich geklärt:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/ents...zr-667-09/
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