11.01.2026, 23:12
Hallo zusammen,
nach § 47 Abs. 3 LPVG gibt es einen Versetzungs/Umsetzungsschutz für Personalratsmitglieder. Hat jemand Erfahrungen zu solchen Fällen?
Konkret geht es um eine Umsetzung eines Personalratsmitgliedes innerhalb der Behörde. Muss der Personalrat hierzu angehört werden?
Vielen Dank schonmal
nach § 47 Abs. 3 LPVG gibt es einen Versetzungs/Umsetzungsschutz für Personalratsmitglieder. Hat jemand Erfahrungen zu solchen Fällen?
Konkret geht es um eine Umsetzung eines Personalratsmitgliedes innerhalb der Behörde. Muss der Personalrat hierzu angehört werden?
Vielen Dank schonmal


