§ 35 Folgepflicht
#1

Ich werde zu einer Anhörung geladen. Thema ist meine Pflicht meinen Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Wie verhalte ich mich ? Nichts sagen?
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#2

Nach meiner Erfahrung wird so ein Vorwurf vorgeschoben, um etwas zu erreichen. Zum Beispiel um dich für eine Umsetzung weichzukochen.

So ist es mir geschehen. Mir wurde auch vorgeworfen, meinen Vorgesetzten nicht zu beraten. Es war Teil des Mobbings gegen mich. Eigentlich hätte man meinem Vorgesetzten vorwerfen müssen, mir wichtige Informationen vorzuenthalten, mich auflaufen zu lassen, nicht mit mir zu sprechen, mich öffentlich zu beleidigen, usw., aber so läuft es halt im Öffentlichen Dienst (bzw. zumindest in unserer Kommune). Was auch immer ich dann zu den Vorwürfen gesagt habe, es war irrelevant, da das "Urteil" gegen mich schon vorher gefällt war (es wurde kein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet, aber ich wurde in eine andere Abteilung umgesetzt).

Ja, ich würde Dir raten, dazu nicht Stellung zu nehmen. Oder höchstens ganz allgemein zu sagen, dass der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist. Du kannst zum Beispiel sagen, dass Du zunächst mit dem Personalrat darüber sprechen möchtest. Du solltest nicht in eine Position der Rechtfertigung kommen. Und: Besser schweigen als etwas Falsches sagen (z.B. jemanden beleidigen). Lass Dich auf keinen Fall provozieren.

Ach ja, und ich würde dir raten, einen Zeugen zu dem Gespräch hinzuzuziehen.

Hast du eine Vermutung, was dahinter stecken könnte?
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#3

Leider lässt Deine Frage viel Interpretation zu (zu wenig Information).
Soll ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, so ist Dir zuvor zu eröffnen, welches Dienstvergehen Dir zur Last gelegt wird. Du bist über Deine Rechte im Disziplinarverfahren zu belehren. Deiner Anhörung - und Deiner Entscheidung darüber, ob Du Dich äußern willst - hat also eine Belehrung voraus zu gehen.
Grundsatz: „Wird ein Beamter befragt / angehört, so ist er zuvor zu belehren.“
Dies gilt auch dann, wenn ein Disziplinarverfahren formell noch nicht eingeleitet wurde. Sonst ergibt sich ggf. ein sogenanntes „Verwertungsverbot“, welches Du aber konsequent durchsetzen muss. Aber dafür gibt es ja Menschen, die sich damit auskennen (angefangen beim PersRat).
In der Sache:
Für Beamte gilt die Prämisse der Teamarbeit. Mit der Unterstützungspflicht (§35 BeamtStG - Folgepflicht) wird dem Beamten vorgeschrieben, seine Vorgesetzten und auch die Mitarbeiter tunlichst zu unterstützen, vor eventuell nicht ausgereiften Entschlüssen zu warnen. Der Beamte ist angehalten, eigene Vorschläge zur Sache anzubringen. Diese Pflicht ist gedacht, ein Funktionieren der Verwaltung zu unterstützen. Gibt mir also mein Vorgesetzter eine dienstliche Anordnung muss sie folglich so klar und bestimmt sein, dass ich als Beamter erkennen kann, welche und wessen Anordnung ich zu befolgen habe. Verstoße ich gegen die Unterstützungspflicht (Folgepflicht), stellt dies (natürlich) ein Dienstvergehen dar, das u. u. auch disziplinarrechtliche Folgen haben kann.
Aus diesem Grund müssen sich auch der konkrete Inhalt der Anordnung sowie ihre Verbindlichkeit für mich klar und bestimmt aus ihr ergeben. Tun sie das nicht, liegt das Problem bei meinem Vorgesetzten. Dummerweise kommt der § 35 BeamtStG nicht immer alleine daher. Gerne auch i. V. m. § 34 Satz 1 und / oder 3 (Wohlverhaltenspflicht). Hier ein gern genommenes Argument: Der quantitative Aspekt der geleisteten Arbeitsmenge, die lediglich bei der Hälfte des vergleichbaren Tagespensums anderer Beamter liegt….(ein absoluter Klassiker). Die Unterstützungspflicht (Folgepflicht) ist aber keine Einbahnstraße. So hat z.B. hat auch mein Vorgesetzter mich vollständig und zutreffend zu beraten, wenn ich um Beratung nachsuche.

Mein Vorschlag:
# Inhalt der Anhörung genau prüfen (ggf. nachfragen)
# Keine Aussage, um Dich nicht selbst zu belasten (damit keine Möglichkeit der Interpretation) Ich sagte"..."/ ich habe aber verstanden"..."
# Einschalten von PersRat und/ oder Rechtsbeistand (wenn nötig).
# Ruhe bewahren, Notdurft verrichten
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