11.09.2023, 15:25
Guten Tag, nach § 3 Abs. 4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes entsteht der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten erst nach vier Wochen.
Wird diese Regelung vom TVöD übernommen? Mir fehlt der entsprechende Hinweis.
Viele Grüße
Wird diese Regelung vom TVöD übernommen? Mir fehlt der entsprechende Hinweis.
Viele Grüße