11.11.2008, 22:30
Ein Urteil des OVG Karlsruhe zur Schulbuchbeschaffung ist von überregionalem Interesse: Die Stadt Gaggenau darf weiterhin Bücher beschaffen, den Schulen zunächst leihweise zur Verfügung stellen (Lernmittelfreiheit) und den Eltern mit 50 % Rabatt zum Kauf anbieten.
Damit wurde die Berufung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mit dem Hinweis auf das Buchpreisbindungsgesetz abgewiesen. Eine Revision ist nicht möglich.
Link: http://www.badisches-tagblatt.de/html/co...ehren.html
Damit wurde die Berufung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mit dem Hinweis auf das Buchpreisbindungsgesetz abgewiesen. Eine Revision ist nicht möglich.
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