Ohne Ausbildung in Entgeltstufe E9 durch Personalratsarbeit
#1

Ist es möglich, OHNE Ausbildung in Entgeltstufe E9 zu kommen? Zum Beispiel, als Vorsitzender des Personalrats. Ist es theoretisch möglich, von E6 nach E9 zu kommen, oder widerspricht dies geltendem Tarifrecht?
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#2

Nein, weder MIT noch OHNE Ausbildung, da es eine solche Entgeltgruppe nicht gibt.
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#3

Welcher Tarifvertrag?

In den großen Tarifverträgen des öffentliches Dienstes ist mit der Ausnahme der Ausbildungs- und Prüfungspflicht in einigen Bundesländern im Rahmen des TVöD (VKA) und einigen wenigen Fallgruppen der Weg für eine Eingruppierung nicht von einer formalen Ausbildung abhängig. Entsprechende Kenntnisse reichen in vielen Fallkonstellationen aus. Soweit die Voraussetzungen als sonstiger Beschäftigter nicht vorliegen führt es ggf. zu einer um eine Entgeltgruppe abgesenkten Eingruppierung. Im Anwendungsbereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind höhere Eingruppierungen ggf. verwehrt. Allerdings bekommt man grundsätzlich trotzdem eine entsprechende Bezahlung.

Die Funktion als Vorsitzender des Personalrates ist nicht Eingruppierungsrelevant. Allerdings können die dort erworbenen Fähigkeiten dann erlauben sich erfolgreich auf entsprechende Stellen zu bewerben.

In der Praxis ist die tatsächliche Hürde, dass für viele Stellen der Arbeitgeber für die Übertragung der Aufgabe oder für die Bewerbung auf entsprechende Stellen formale Qualifikationsanforderungen vorgibt. Dies ist aber tariflich zwingend sondern folgt anderen Erwägungen.
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#4

Als PR-Vorsitz behält man die vorherige Eingruppierung.
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