Nebentätigkeit
#1

Hallo, 
Ich bin Angestellte einer Kreisverwaltung und übe seit vielen Jahren eine Nebentätigkeit als Übungsleiterin aus. Die Nebentätigkeit ist angezeigt und sogar noch genehmigt (noch zu BAT Zeiten.)
Die Nebentätigkeit wird bei einem Eigenbetrieb der Kreisverwaltung ausgeübt.
Nun war ich einige Jahre dem Jobcenter zugewiesen und werde demnächst zur Kreisverwaltung zurückkehren. 

Nun sagt der Eigenbetrieb mit Rückkehr zur Kreisverwaltung muss ich die Nebentätigkeit neu anzeigen und kann nicht mehr als Honorarkraft die Übungsleitertätigkeit ausüben. Es müsse geklärt werden, ob diese Stunden als Überstunden abgerechnet werden können. 
?!?
Nach meiner Ansicht habe ich den Arbeitgeber ja nicht gewechselt. Die Tätigkeit aus meinem Arbeitsvertrag bezieht sich auf Verwaltungsaufgaben. 

Wer weiß Rat?
Danke im Voraus.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber möglich?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers