02.05.2023, 18:27
Wir veranstalten jedes Jahr eine Kinderreise mit unseren Vorschulkindern mit zwei Übernachtungen. Das heisst im Klartext, man ist ca. 52 Stunden von zu Hause weg und im Dauereinsatz. Jährlich gibt es Diskussionen um Mehrarbeit, Überstunden und Vergütung. Wie viel Spielraum lässt Interpretation der Gesetzeslage?
Danke und Grüße!
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