Höhergruppierung wegen höherwertiger Aufgaben
#1

Ich habe kürzlich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Meine Stelle wird NICHT aufgrund der neuen Entgeltordnung sowieso neu bewertet. Ich habe den Antrag gestellt, weil ich aus meiner Sicht deutlich höherwertige Aufgaben übernehmen musste, die zuvor ein Vorgesetzter, der nicht mehr da ist, erledigt hat.  

Man sagte mir, die Bewertung würde ca. ein halbes Jahr dauern.
Angenommen der Antrag würde positiv beschieden werden, aber NACH dem 1. März 2017. Würde ich dann auch eine stufengleiche Höhergruppierung bekommen oder kommt es auf den Zeitpunkt der Antragsstellung an?
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#2

Es kommt auf das Datum der Antrageinreichung an. Rückwirkende Höhergruppierung ist in der Regel bis maximal 6 Monate möglich. Die Frage ist nur, wie die Stelle aktuell bewertet ist. Sie werden zunächst einmal von Dir fordern, dass Du eine Stellenbeschreibung machst. Machen sie meistens, um Zeit zu schinden. Dann geht die Geschichte zum KAV, der logo ein Gefälligkeitsgutachten erstellt und so wischiwaschi sagt, könnte EG XY sein. Je nachdem, wie sie damit umgehen, geht es für Dich aus: Wollen sie die Höhergruppierung verhindern, ziehen sie das Trumpfass "Aufgabenbereiche wurden nicht vollständig übertragen". Sind sie Dir wohl gesonnen, funzt es, aber dann meist nicht ganz so lange rückwirkend. Im Hinblick auf die neue Entgeltordnung empfehle ich, sich die Infos der KOMBA-Gewerkschaft dazu zu besorgen. Sind sehr hilfreich, da man manches selber beantragen muss, um keine Nachteile zu erleiden. Ich wünsche viel Erfolg. Meister Joda
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#3

Vielen Dank für den Hinweis auf die Infos der KOMBA-Gewerkschaft. Ich habe auch schon unseren Personalrat hinzugezogen bzw. mich dort beraten lassen.
An der Stellenbewertung sitze ich schon; bevor ich sie abgebe, überlege ich aus o. g. Gründen aber, ob ich den Antrag erst einmal zurück ziehe und dann im März neu stelle. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass man mir sagte, vor dem Sommer würde ohnehin keine Entscheidung ergehen ...
Soweit man mir die Aufgaben so belässt, besteht kein Grund, den Antrag nicht im März neu zu stellen.
Sollte man an den Aufgaben allerdings etwas ändern, wäre es sinnvoll, es bei dem Antrag zu belassen, da es auf die Aufgaben bei Antragsstellung ankommt.
Letztendlich könnte ich - so lange keine Entscheidung gefallen ist - immer noch im Februar entscheiden, ob ich den Antrag zurückziehe und dann neu stelle.


Andersherum wird sonst immer auf den Zeitpunkt der Höhergruppierung abgestellt - so z. B. für den Beginn der Stufenlaufzeit.
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