Einstufung nach Ausbildung und Studium
#1

Hallo miteinander, 

Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Heilerziehungspflegerin und habe nach der Ausbildung ein Jahr in dem Beruf gearbeitet.
Aktuell befinde ich mich im letzten Semester meines dualen Studiums in Sozialer Arbeit. 
Kann ich bei zukünftigen Gehaltsverhandlungen fairerweise verlangen, dass ich höher gestuft werden möchte, wegen meiner Berufserfahrung durch das eine Jahr als Heilerziehungspflegerin und die Praxisphasen durch das duale Studium? (die Hälfte vom Studium war in der Praxis)
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#2

Einen Anspruch auf Anerkennung der Zeiten hast Du meines Erachtens nicht. Im TVöD muss die vorherige Berufserfahrung der Wertigkeit der jetzigen Stelle entsprechen, um bei der Stufenlaufzeit anerkannt zu werden.

Siehe hier:
Öffentlicher Dienst TVöD - Stufen

Du könntest aber im Verhandlungswege versuchen, dass Deine Berufserfahrung bei der Einstufung berücksichtigt wird.
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