20.04.2016, 12:39
Guten Tag zusammen.
ich habe die Möglichkeit eine Stelle anzunehmen in einer Stadtverwaltung und würde gerne in Erfahrung bringen wie es da mit der Eingruppierung aussieht.
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 8 ausgeschrieben.
Ich bin seit Januar mit meiner Ausbildung zum VFA fertig und arbeite bei einem Bundesamt.
Im Vorstellungsgespräch bei der Stadt wurde mir gesagt, dass ich wie ein Azubi der Stadt anzusehen wäre, da ich erst im Januar meine Ausbildung beendet habe und deshalb würde ich nach Einstellung erst einmal die EG5 bekommen.
Dann bei einer "Bewährungszeit" von 6 Monaten die EG6 und nach einem weiteren Jahr die EG8.
Die Frage ist, ob dies so richtig ist?
Denn ich habe gelesen, dass es seit (ich glaube) 2006 keine Bewährungsaufstiege mehr gibt und somit müsste ich doch eigentlich sofort ab dem ersten Arbeitstag bei der Stadt die EG8 bekommen, da die Stelle ja auch mit der EG8 bewertet ist.
Ich würde mich über eine fachkundige fundierte Antwort sehr freuen.
VG und danke im Vorraus
ich habe die Möglichkeit eine Stelle anzunehmen in einer Stadtverwaltung und würde gerne in Erfahrung bringen wie es da mit der Eingruppierung aussieht.
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 8 ausgeschrieben.
Ich bin seit Januar mit meiner Ausbildung zum VFA fertig und arbeite bei einem Bundesamt.
Im Vorstellungsgespräch bei der Stadt wurde mir gesagt, dass ich wie ein Azubi der Stadt anzusehen wäre, da ich erst im Januar meine Ausbildung beendet habe und deshalb würde ich nach Einstellung erst einmal die EG5 bekommen.
Dann bei einer "Bewährungszeit" von 6 Monaten die EG6 und nach einem weiteren Jahr die EG8.
Die Frage ist, ob dies so richtig ist?
Denn ich habe gelesen, dass es seit (ich glaube) 2006 keine Bewährungsaufstiege mehr gibt und somit müsste ich doch eigentlich sofort ab dem ersten Arbeitstag bei der Stadt die EG8 bekommen, da die Stelle ja auch mit der EG8 bewertet ist.
Ich würde mich über eine fachkundige fundierte Antwort sehr freuen.
VG und danke im Vorraus