Arbeitsmarktzulage möglich? Wie sonst höheres Gehalt
#1

Als Elternverein unseres Kindergartens sind wir absolute Laien und wollen unserer Erzieherin ein besseres Gehalt zahlen, müssen es entsprechend bei der Gemeinde begründen. Derzeit wird sie nach Entgeltgruppe 8 Stufe 2 gezahlt, ihre Qualifikation und ihre Aufgabe ließen auch Entgeltgruppe 9 Stufe 2 zu. Allerdings bietet das monetär nicht wirklich Vorteile. Ist in Niedersachsen auch eigene Arbeitsmarktzulage möglich, also ein mehr an Lohn aufgrund des Fachkräftemangels und dem Versuch sie durch entsprechende Erzählung an die Einrichtung zu binden? Gibt es sonst kreative Ideen das Gehalt zu erhöhen? 
Ich bin froh über jede Antwort!
Lg Wiebke
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#2

Denkbar wäre eine Verkürzung der Stufenlaufzeit gemäß § 17 Absatz 2 TVöD bei besonders guten Leistungen

TVöD öffentlicher Dienst Stufenlaufzeit
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#3

(22.06.2023, 06:39)Gast schrieb:  Denkbar wäre eine Verkürzung der Stufenlaufzeit gemäß § 17 Absatz 2 TVöD bei besonders guten Leistungen

TVöD öffentlicher Dienst Stufenlaufzeit

Die aber erst zum erreichen der Stufe 4 möglich ist.
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#4

"Ist in Niedersachsen auch eigene Arbeitsmarktzulage möglich, also ein mehr an Lohn aufgrund des Fachkräftemangels und dem Versuch sie durch entsprechende Erzählung an die Einrichtung zu binden?"
Da ihr nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sein bestehen erstmal keine Grenzen für übertarifliche Zahlungen über die Selbstbindung der Mitglieder im Arbeitgeberverband. Für euch sind dagegen zwei Vorgaben zu beachten.
1. Meist gibt es ein Besserstellungsverbot in den Regelungen der Gemeinde mit den Trägern. Hier kommt es dann auf die genaue Ausgestaltung dieser Klausel an und ob diese übertarifliche Zahlungen wie die Arbeitsmarktzulage abdeckt.
2. Die Frage welche Kosten erstattet werden und welche ggf. der Träger selber decken müsste. Auch hier kommt es auf die genauen Bedingungen an ob und unter welchen Bedingungen solche Zahlungen erstattungsfähig sind.

Gibt es sonst kreative Ideen das Gehalt zu erhöhen?
§ 18a TVöD könnte man als Option noch prüfen. Aber das Volumen ist halt begrenzt. Erlaubt aber eine gewisse Nettooptimierung.
Auch bei der Ermöglichung von Fortbildung kann man gewisse anreize setzen. Was aber nicht das Gehalt erhöht. Angemessene Arbeitszeitregelungen für Vor- und Nachbereitungszeiten verbessern ggf. die Zufriedenheit und Belastung, aber führen nicht zu einen echt höheren Gehalt.
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