Anrecht auf vertragliche Arbeitsstunden?
#1

Hallo,
ich bin über die Komune an einer Ganztagsschule angestellt.
Zur Zeit arbeite ich in der Notbetreuung mit wesentlich weniger Stunden. Bisher habe ich sie gezahlt bekommen. Eine Kollegin ist über das Land angestellt und kann ihre wöchentliche Arbeitszeit auch arbeiten. Meine Frage ist, ob mir der Lohn gekürzt werden kann, weil mir weniger Stunden zur Verfügung stehen. Ich bin und war jederzeit bereit, meine vertraglichen Stunden zu arbeiten.
Danke
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#2

Solange man seine Arbeitsleistung anbietet ist der Arbeitgeber da im Annahmeverzug. Er muss dann ggf. trotzdem das volle Gehalt zahlen. Anders sieht es aus, wenn es zu einer wirksamen Kurzarbeitsvereinbarung oder einer Vertragsänderung (mit deiner Zustimmung oder über eine Änderungskündigung) kommt.
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