15.05.2017, 14:03
Hallo,
ich bin derzeit 9B Stufe 4 eingruppiert. Ich habe diese Stufe im letzten Jahr erreicht.
Ich wechsel zum 01.06. diesen Jahres den Arbeitgeber (AG). Es handelt sich weiterhin um einen AG des öffentlichen Dienstes...
Ich habe mit dem neuen AG ausgehandelt, dass alle Inhalte (Stufenlaufzeiten, etc.) übernommen werden... Allerdings werde ich lediglich 9b Stufe 4 eingruppiert, so war auch die Stelle ausgeschrieben, das ist auch ok.
Jetzt meine Frage: was passiert wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung beim alten AG stelle...Und diesem sattgegeben wird
... kann es sein, dass ich in 9c Stufe 3 eingruppiert werde?
Und kann mich dann der neue AG in 9b Stufe 3 eingruppieren? Weil ausgemacht ist, ich übernehme meine alte Stufe.
Sollte ich in 9c Stufe 4 eingruppiert werden und des zu einer Nachzahlung kommen,
wurde mir mitgeteilt ich würde in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert (da es sich um eine Nachzahlung eines alten AGs handelt), gilt das nur für die Nachzahlung???
Wie lange kann ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen? Ist gilt eine Frist bis 31.12, gilt die auch für mich? Weil ich ja den AG wechsel...
Danke euch
ich bin derzeit 9B Stufe 4 eingruppiert. Ich habe diese Stufe im letzten Jahr erreicht.
Ich wechsel zum 01.06. diesen Jahres den Arbeitgeber (AG). Es handelt sich weiterhin um einen AG des öffentlichen Dienstes...
Ich habe mit dem neuen AG ausgehandelt, dass alle Inhalte (Stufenlaufzeiten, etc.) übernommen werden... Allerdings werde ich lediglich 9b Stufe 4 eingruppiert, so war auch die Stelle ausgeschrieben, das ist auch ok.
Jetzt meine Frage: was passiert wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung beim alten AG stelle...Und diesem sattgegeben wird
... kann es sein, dass ich in 9c Stufe 3 eingruppiert werde?
Und kann mich dann der neue AG in 9b Stufe 3 eingruppieren? Weil ausgemacht ist, ich übernehme meine alte Stufe.
Sollte ich in 9c Stufe 4 eingruppiert werden und des zu einer Nachzahlung kommen,
wurde mir mitgeteilt ich würde in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert (da es sich um eine Nachzahlung eines alten AGs handelt), gilt das nur für die Nachzahlung???
Wie lange kann ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen? Ist gilt eine Frist bis 31.12, gilt die auch für mich? Weil ich ja den AG wechsel...
Danke euch