16.09.2015, 08:13
Hallo Leute...bin neu hier, also bitte nehmt mir etwaige "Fehler" nicht übel 
Ich hätte da mal ne Frage in Sachen Vollstreckungsverjährung..es geht um eine Owi im fließenden Verkehr..Verjährung würde eigentlich am 04.02.2017 eintreten (Erzwingungshaft wurde beantragt - soweit alles schon durchlaufen)..am 23.06.2015 wurde eine Ratenzahlung bewilligt (1. Rate am 01.07.2015 fällig). Die Rate wurde nicht bezahlt...somit hat ja die Vollstreckungsverjährung für diese 8 Tage "geruht", oder seh ich das falsch?!
Dann müsste ich jetzt also diese 8 Tage auf den 04.02 2017 anrechnen und die "neue" Vollstreckungsverjährung ist dann der 12.02.2017!?
Ich frag mich warum das Gericht das nicht selber rechnen kann
LG und schonmal Danke für eure Antworten

Ich hätte da mal ne Frage in Sachen Vollstreckungsverjährung..es geht um eine Owi im fließenden Verkehr..Verjährung würde eigentlich am 04.02.2017 eintreten (Erzwingungshaft wurde beantragt - soweit alles schon durchlaufen)..am 23.06.2015 wurde eine Ratenzahlung bewilligt (1. Rate am 01.07.2015 fällig). Die Rate wurde nicht bezahlt...somit hat ja die Vollstreckungsverjährung für diese 8 Tage "geruht", oder seh ich das falsch?!
Dann müsste ich jetzt also diese 8 Tage auf den 04.02 2017 anrechnen und die "neue" Vollstreckungsverjährung ist dann der 12.02.2017!?
Ich frag mich warum das Gericht das nicht selber rechnen kann

LG und schonmal Danke für eure Antworten