Stellvertretende Leitung
#1

Hallo, 

ich arbeite in einer kleinen Kommune in Bayern/Unterfranken und aktuell gibt es leider einige Unstimmigkeiten mit der Leitung. 
Jetzt hat die Kollegin, die seit 10 Jahren den Posten der Stellvertretung "inne" hat, es sich zur Aufgabe gemacht, zwischen Team und Leitung zu vermitteln und wollte dazu den Träger mit ins Boot holen. 
Natürlich wurde die Leitung über die Vorgänge informiert. Ihre Aufregung darüber, wieso sich diese Kollegin das Recht rausnehmen würde, diese Vermittlerposition einzunehmen, hat zur allgemeinen Diskussion geführt, ob und wieso das ihre Aufgabe ist. 
Und leider hat die Kollegin es bisher verpasst (oder wurde von der Leitung immer abgewiegelt), mit dem Träger über entspreche Höhergruppierung und natürlich auch wachsende Aufgabengebiete (Leitung gibt auch wirklich NICHTS in andere Hände ab und wenn sie länger abwesend ist, sind wir jedes Mal quasi handlungsunfähig) eine schriftliche Vereinbarung/einen Vertrag zu schließen. 
Dies forderte sie nun aktiv ein, legte ihre Position dar (während Corona wurde sie sogar vom Träger selbst als stellvertretende Leitung benannt, um in Abwesenheit der Leitung wichtige Entscheidungen/Vereinbarungen und Informationen zu treffen und weiter zu leiten). 
(Und ich muss auch zugeben - ich selbst bin erst seit März 2022 in dieser Kita -, dass sich dort kaum einer wirklich mit Dingen wie TVöD-Eingruppierungen und Ähnlichem beschäftigt hat. Das Interesse und Wissen darüber hat sich, besonders die Kollegin mit dem Posten stellvertr. Leitung, das Team erst durch mich und meine Fragen, bzw. Antworten auf deren Fragen, bisher in Grenzen gehalten.) 
Wie gesagt, nun hat die Kollegin beim Träger angesprochen, dass sie nun endlich gern a) ihre Aufgaben als Stellvertretung wirklich wahrnehmen möchte (also Arbeitsteilung der Leitungsaufgaben eingefordert), b) neue Entscheidungswege eingeschlagen werden müssen (Leitung entscheidet weitgehend alles alleine - Termine, Vorgehensweisen, wer wann was übernimmt...) und c) natürlich ihre neue Eingruppierung endlich vollzogen werden sollte. 

Die Antwort des Trägers heute (nachdem sie letzte Woche gesagt bekommen hatte, dass Stellvertretung nur werden kann, wer in absehbarer Zeit auch Leitung werden möchte), nach einem weiteren Gesprächsversuch war, dass es keine stellvertretende Leitung braucht, sondern es reiche aus, wenn die Leitung für ihre Abwesenheit - egal wie lange - jemanden beim Träger und im Team benennt, der die Verantwortung für Entscheidungen, etc. trägt. 
A) NIEMAND von uns hat Einblick in Finanzen, Kinderakten, etc., B) KEINER außer besagter Kollegin verfügt über wenigstens ein Teilwissen über Kontakte und Kontaktwege (sie ist seit 15 Jahren in der Kita) und sobald sie etwas delegieren möchte, wird sie bisher von der Leitung ausgebremst... und so weiter. 
Abgesehen davon hat besagte Kollegin den Träger darauf aufmerksam gemacht, dass es doch einfacher sei, eine beständige Stellvertretung (sie selbst möchte definitiv nicht die Leitung übernehmen!) zu haben, die dann einer neuen Leitung (aufgrund des Renteneintritts der aktuellen Leitung in ca. 6 Jahren) bestehende Abläufe, etc. näher bringen kann, ihre dann aber bestehende Rolle inne zu behalten, anstatt ZWEI neue Stellen anlernen zu müssen. 

Nun gut... meine Frage ist letztlich: (Lange Rede, kurzer Sinn, sry) Gibt es in Bayern eine Pflicht, eine Stellvertretung zu benennen? Wenn ja, ab wie vielen Kindern/Gruppen? (wir haben 5 Gruppen mit insgesamt 118 Kindern zwischen 1 und 10 Jahren) 
Vielen Dank für jegliche Info (evtl. sogar mit entsprechenden Quellenangaben).
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