Hallo alle miteinander,
was fällt eigentlich unter "Schwierigkeitsgrad" bei der 9a, damit man hochgruppiert werden kann?
LG
Aus welchem Tarifvertrag stammt dieser Begriff? Und für welche Stelle?
Im TVöD VKA lauten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale:
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert.
(Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
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Hallo,
hier die Entgeltmerkmale aus der Entgeltordnung, TVöD-VKA (3. Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innendienst und Außendienst)
- Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. (Selbstständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)
und nund die Entgeltmerkmale der EG 6
- Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowieBeschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert.(Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung (des Betriebes), bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.)
Von der EG 6 bis zur EG 9a werden die selben Fachkenntnisse gefordert nur der Anteil der „selbständigen“ Leistung ist unterschiedlich (EG 6 < 25 %, EG 7 >= 25 %, EG 8 >= 33,33 % und EG 9a >= 50%).