Rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags, Stufe 2
#1

Seit einigen Jahren bin ich, verheiratet/2 Kinder als Lehrerin tätig. Zunächst war ich angestellt und erhielt sämtliche Zuschläge fürs Verheiratetsein und die Kinder.
Dann erfolgte noch die Verbeamtung.
Dummerweise fiel mir nun später auf, dass seit meiner Verbeamtung die Kinder nicht mehr berücksichtigt wurden. Nun wird dies überprüft, denn ich erhalte für meine Kinder immer noch Kindergeld.
Meine Kinder waren/sind beim Schulamt/LBV/Beihilfestelle eigentlich seit ihrer Geburt "im System". Wo nun der Fehler liegt, weiß ich nicht.
Es kann nun, meiner Meinung nach, nicht meine alleinige Pflicht sein, diesen Fehler aufzudecken.
Kann ich evt. auf rückwirkende Zahlungen des Familienzuschlags hoffen?
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#2

Hallo! Ich habe rückwirkend den Familienzuschlag bekommen, das waren an die 11000 Euro! LG
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#3

Super. Ich habe ähnliches mit der Beihilfestelle erlebt, die mir über 1 Jahr lang nur 50 % statt 70 % Beihilfe gewährt hat, obwohl bei der Personalstelle beide Kinder erfasst waren. Natürlich hätte ich das auch in den Bescheiden frühzeitiger feststellen können / sollen. Mir wurde die Beihilfe auch nachgezahlt. Rein rechtlich hätte es wohl schwierig werden können, diese Ansprüche durchzusetzen.
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#4

(27.04.2023, 22:32)Gast schrieb:  Hallo! Ich habe rückwirkend den Familienzuschlag bekommen, das waren an die 11000 Euro! LG
Darf ich dich fragen, was du / Sie dafür getan haben? Kam das Geld ohne zu murren vom LBV oder mit Hilfe eines Anwalts? Wie kam die rückwirkende Zahlung zustande? Welcher Fehler ist dem LBV unterlaufen und von wie vielen Jahren war es der Familienzuschlag?

Jedenfalls freut es mich sehr!!! Ich hoffe, ich habe auch Glück, obwohl ich hätte besser aufpassen müssen.
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