Qualifikationen für EG 9b oder höher
#16

Es geht aber auch um....ich mache mir das mit der Eingruppierung wie ich will, da ich den einen mag und den anderen nicht. Die Argumente kann ja die Personalabteilung so wählen wie sie es gerne hätte. So lange man nicht dagegen vorgeht, wo andere bevorzugt werden ist eine Bewegung von der Abteilung nicht zu erwarten.
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#17

Wenn Du meinst, Du bekommst zu wenig Geld und Eure Rechtsmeinungen über die Eingruppierung auseinandergehen, wäre Eingruppierungsfeststellungs- und Zahlungsklage das Mittel der Wahl.
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#18

Ich werde gleich meinen Termin haben und dann wird sich herausstellen, wo die Reise hingeht.
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#19

Guten Morgen, jetzt soll ich um das zu vereinfachen einen Antrag für „Sonstigen Beschäftigten“ stellen.
Kannst du mir dafür vielleicht eine Vorlage geben, da mir die Personalabteilung nichts zu Verfügung stellen kann?

Besten Dank
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#20

Man fordert die Bezahlung nach Entgeltgruppe XY und begründet, dass entsprechende Aufgaben übertragen wurden und das man die Voraussetzungen als sonstiger Beschäftigter erfüllt. D.h. " aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben".
Dabei ist zu beachten, dass es je nach konkreter Fallgruppe etc. gar nicht darauf ankommen würde. Im allgemeinen Teil könnte man sich auf die E9b Fallgruppe 1 und die darauf aufbauenden Heraushebungsmerkmale nach E9C/E10 stützen.
Nur wenn man sich auf Fallgruppe 1 der E9b stützt stellt sich die Frage des sonstigen Beschäftigten.

Eine passable Beschreibung der Voraussetzungen die man in der eigenen darlegen berücksichtigen sollte findet sich hier:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...ftigte.pdf

Auch wenn zum TVöD (Bund) sind die allgemeinen Betrachtungen auch im Bereich TVöD (VKA) zutreffend.
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#21

Vielen Dank erst einmal für den Link.
Leider habe ich keine Vorlage finden können, wie ich einen Antrag auf „Sonstigen Beschäftigten“ stellen kann.

Einen Vordruck war auch nicht zu finden und hoffe auf deine Hilfe dazu.
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#22

Es gibt keine Vorlage dafür. Man muss schon selber auf der Basis aufschreiben weshalb man die entsprechenden Fähigkeiten und Erfahrungen hat.
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#23

Mir wurde gesagt, dass ich zwar meine Fähigkeiten und so etwas wie ein Lebenslauf einreichen sollte.
Ich habe bis jetzt immer gemerkt wenn etwas nicht direkt von Anfang an mit den Richtigen Schreiben eingereicht wird ist es zum scheitern verurteil.

Mir würde auch ein Antrag von einem anderen Mitarbeiter reichen, den ich umbauen kann auf mein Profil.
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