16.06.2012, 00:18
OVG Münster: Fehler bei der Auszählung (hier: geschlossene Türen während der Stimmenauszählung) machen eine Wahl nicht ungültig, sofern kein Einfluss auf Sitze/Bürgermeister belegbar ist.
"Um eine Wahl ungültig zu erklären und Neuwahlen anzuordnen, "reicht nach Bundes- und Landesrecht die abstrakte Möglichkeit einer Mandatsverletzung des festgestellten Wahlfehlers nicht aus. Vielmehr muss in jedem Fall ein Einfluss auf die Mandatsverteilung möglich erscheinen."
http://bit.ly/K0rA8i
1. Mai
"Um eine Wahl ungültig zu erklären und Neuwahlen anzuordnen, "reicht nach Bundes- und Landesrecht die abstrakte Möglichkeit einer Mandatsverletzung des festgestellten Wahlfehlers nicht aus. Vielmehr muss in jedem Fall ein Einfluss auf die Mandatsverteilung möglich erscheinen."
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1. Mai