Nach der Ausbildung kündigen?
#1

Hallo zusammen,

ich absolviere gerade eine Ausbildung als Beamtenanwärter.
Da man meistens übernommen wird nach der Ausbildung, habe ich mich gefragt, was passiert, falls man das nicht möchte bzw. ob es "schlimm" ist, falls man nach der Ausbildung nicht direkt eine Stelle besetzen möchte.
Ich habe nämlich eventuell vor, nach der Ausbildung ein Jahr zum reisen etc. zu nutzen und mich nach diesem freien Jahr wieder zu bewerben auf eine Stelle.
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#2

Es wäre zu prüfen ob es Rückforderungsansprüche des Dienstherren hinsichtlich Anwärterbezügen möglich sind.
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#3

Zudem bezweifle ich, dass ein "Pausenjahr" zwecks Selbstverwirklichung den späteren Einstellungschancen dienlich ist.
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