Nach Beförderung - Amtszulage gestrichen...
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Hallo liebes Forum,

da wir uns leider nicht all zu gut mit der Besoldung von Soldaten auskennen, hoffe ich das uns hier geholfen werden kann.
Mein Mann ist seit 2004 SaZ, hat jedoch seinen Anschlussvertrag mit der Zulassung zum Masterstudium zum BS unterzeichnet. D.h. sollte das Studium in einem Jahr so gut verlaufen, dass er die Zulassung zum Masterstudium erhält, ist er automatisch Berufssoldat auf Lebenszeit.

Zum 01.07.2017 wurde er zum Leutnant befördert (zuvor Oberfähnrich).

Mein Mann bekam seit vielen Jahren die Amtszulage (bis 07/2017 64,57 EUR in A8 Z5).

Nun wollte ich von der Besoldungsstelle in Wiesbaden wissen, da er eigentlich A9 Z5 ab 01.07.2017 ist, wie sich die neue Besoldung zusammenstellt.

Daraufhin teilte man uns mit, dass die Amtszulage gestrichen wird, dies wurde nun mit einer Simulation der Besoldung jetzt auch bestätigt. Allerdings ist er nicht A9 Z5 sondern A9 G5.

Allerdings steht im §42 Bundesbesoldungsgesetz für Amtszulagen und Stellenzulagen, dass die Amtszulage unwiderruflich und als Bestandteil des Grundgehaltes gilt.

Wieso darf die einfach gestrichen werden???

Hat hier der/die Sachbearbeiter/in keine Ahnung? Unwissen?

Was uns nur stutzig macht, ist folgendes (Auszug aus Besoldungstabelle Soldaten):

  • Besoldungsgruppe A 8 Dienstgrad Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 64,67 Euro

  • Besoldungsgruppe A 9 Dienstgrad Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann 300,91 Euro
Kann es damit zusammenhängen, dass er weder Oberstabsfeldwebel, noch Oberstabsbootsmann ist?
Wobei ich unter unwiderruflich verstehe, nicht mehr verhandelbar, nichts zu ändern usw...

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

Beste Grüße
Frau des Soldaten
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